Testamentsaffäre: Strafhöhe für Kornelia Ratz wird am 20. Oktober festgelegt

An diesem Tag wird das Oberlandesgericht (OLG) Linz in einer öffentlichen Sitzung über die Strafhöhe der suspendierten Vizepräsidentin des Landesgerichtes Feldkirch, Kornelia Ratz, entscheiden. Ratz wurde in der zweiten Auflage des Prozesses zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten verurteilt.
Das Urteil erging wegen Amtsmissbrauchs als Beteiligte und wegen der Fälschung besonders geschützter Urkunden als Beteiligte. Von den 32 Monaten wurden 22 bedingt und zehn Monate unbedingt ausgesprochen. Laut Anklage soll Ratz dafür gesorgt haben, dass mittels eines gefälschten Testaments in einer Verlassenschaft eines entfernten Verwandten ihre Mutter und ihre Tante als Erben zum Zug kamen, was sie vehement bestritt. Mit der zweiten Prozessauflage hatte sich das Strafausmaß für die Richterin nach oben verändert – der bedingte Teil der Strafe wurde um zwei Monate erhöht.
Berufung zurückgezogen
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte den Schuldspruch am 22. September bestätigt, die Bemessung der Strafhöhe und der privatrechtlichen Ansprüche aber an das OLG Linz abgegeben. Laut ORF Radio Vorarlberg hat die Staatsanwaltschaft ihre Berufung zurückgezogen. Das bedeutet, dass das Strafausmaß nicht mehr nach oben korrigiert werden kann.
Ratz könnte Richteramt verlieren
Die Höhe der Strafe hat dennoch Bedeutung, denn eine Freiheitsstrafe von über zwölf Monaten würde für Ratz den Verlust des Richteramtes und der daraus entstandenen Pensionsansprüche bedeuten. (APA)