Testaments-Affäre: Fußfessel für Ratz genehmigt

Kornelia Ratz wurde im Oktober zu 32 Monaten teilbedingter Haft verurteilt, davon zehn Monate unbedingt. Diese zehn Monate darf Ratz nun zuhause absitzen. Zangerl bestätigt gegenüber dem “ORF Vorarlberg”, dass alle Voraussetzungen dafür gegeben sind. Die Ex-Richterin habe eine geeignete Wohnung und gehe einer geregelten Arbeit nach, so die Begründung für die Genehmigung einer Fußbfessel. Die Fußfessel wird Ratz im Laufe der nächsten zwei Wochen angelegt bekommen. Nach fünf Monaten kann Ratz um vorzeitige “Entlassung” ansuchen. Das Landesgericht Feldkirch würde dann darüber entscheiden.
Testament-Fälschungen in Auftrag gegeben
Ratz wurde rechtskräftig dafür verurteilt, im Jahre 2005 am Bezirksgericht Dornbirn ein gefälschtes Testament in Auftrag gegeben zu haben, das ihre Mutter und ihre Tante begünstigt haben soll, was sie jedoch stets bestritt. Es ging dabei um einen Vermögenswert von 540.000 Euro. Von den Gerichten wurde Ratz in mehreren Instanzen schuldig gesprochen. Den Schuldspruch des Landesgerichts Salzburg hatte letztendlich auch der Oberste Gerichtshof bestätigt.