Zu Prozessbeginn wurden zunächst die bisherigen Urteile vorgetragen, anschließend waren die Verteidiger am Wort. Die Angeklagten Jürgen H., Kurt T. und Walter M. waren nicht vor Gericht erschienen. Kornelia Ratz hingegen traf kurz vor Beginn ein, begleitet von ihrem Mann und der befreundeten Richterin Elisabeth Mayer.
Anwalt sieht “rechtsstaatliches Problem”
In den Begründungen der ihnen angewendeten Rechtsmittel, die zu dem Prozess am OGH führten, agierten die Verteidiger je nach Mandat unterschiedlich. RA Grubhofer, der Jürgen H. vertritt (welcher sein Urteil akzeptiert hat), sprach sich lediglich gegen eine Erhöhung der Strafe aus. Man möge seinem Mandanten auch die Fußfessel gewähren, bat Grubhofer.
RA Stieger, Anwalt von Kurt T., kritisierte das Einvernahmeprotokoll von Jürgen H., auf welches sich Anklage und Schuldspruch seines Mandanten stützen.”Das war keine Einvernahme, sondern eine summarische Darstellung von Fakten.” Das sei rechtsstaatlich ein großes Problem.
Für die Beschuldigten steht viel auf dem Spiel. Auch für die ehemalige Landesgerichts-Vizepräsidentin Kornelia Ratz (50). Bekommt sie mehr als ein Jahr, muss sie tatsächlich ins Gefängnis. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass die Generalprokuratur in ihrem Fall aus formalen Gründen eine Neuauflage des Verfahrens empfohlen hat. Noch einmal können im Justizpalast Argumente präsentiert werden. Kornelia Ratz wird beim Gerichtstag in Wien anwesend sein.
Letzter Höhepunkt in der Testamentsaffäre?
VN-Redakteur Klaus Hämmerle mit einer Einschätzung vor Prozessbeginn:
“Hält Urteil gegen Kornelia Ratz?” – Zum aktuellen Bericht in den VN.
Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen alle sechs Schuldsprüche Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung angemeldet. Volle Berufung hatten auch die Verteidiger von fünf der sechs Angeklagten angekündigt.
Am Bezirksgericht Dornbirn waren von 2001 bis 2008 in 18 Verlassenschaftsverfahren 16 Testamente und zwei Schenkungsverträge manipuliert. Mehr als 80 Erben wurden geprellt, der inkriminierte Schaden beläuft sich auf zehn Millionen Euro. Ein Salzburger Schöffensenat hatte im August dieses Jahres fünf ehemalige Vorarlberger Justizbedienstete und einen privaten Freund des Hauptbeschuldigten vorwiegend wegen Amtsmissbrauchs und Beitrags zum Amtsmissbrauch zu Haftstrafen von zwei Jahren bedingt bis zu sieben Jahren unbedingt verurteilt.
Urteile erster Instanz
Kornelia Ratz (49)
Richterin
Urteil: Beteiligung am Amtsmissbrauch
Strafe: Zweieinhalb Jahre, davon zehn Monate unbedingt
(VN/ Klaus Hämmerle; APA/ red)
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