Es ist beschämend, dass die rund 100 Geschädigten gezwungen werden, langwierige und kostspielige Zivilprozesse zu führen, um zu ihrem Recht zu kommen.
Walser verweist darauf, dass es auch bei erfolgreichen Prozessen möglich sei, dass die Geschädigten am Ende vielleicht kein Geld mehr sehen. Deshalb muss dieses Risiko die Finanzprokuratur der Republik tragen, denn der Staat hat eine moralische Verantwortung gegenüber den Geschädigten. Immerhin habe der Bund den Betrug über Jahre hinweg nicht bemerkt und daher die Aufsichtspflichten verletzt, so Walser. Zudem könne der Bund anschließend die Prozesse gegen die Beschuldigten führen und sich so schadlos halten. Walser hatte alle Vorarlberger Nationalratsabgeordneten aufgefordert, seine Initiative zu unterstützen, aber nur von BZÖ und FPÖ Unterstützung erhalten.
Mein Antrag wurde im Juli eingebracht und kommt nun im Herbst als gemeinsame Initiative der drei Oppositionsparteien in den Justizausschuss. Bei einer positiven Erledigung wären Klagen wie die der beiden Geschädigten nicht mehr notwendig, so der Grüne Abgeordnete abschließend.
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