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Testamente: Der Kampf um das Mutschler-Erbe

Die Erbschaftsklage wurde am Bezirksgericht Dornbirn, dem Tatort der Testamentsaffäre, eingebracht.
Die Erbschaftsklage wurde am Bezirksgericht Dornbirn, dem Tatort der Testamentsaffäre, eingebracht. ©VOL.at
Lustenau, Feldkirch - Elf geprellte Erben klagen Mutter und Tante der suspendierten Richterin Kornelia Ratz.
Vorbericht: Gestohlene Verlassenschaft

Der Rechtsstreit um den 560.000 Euro schweren Nachlass des Lustenauers Willi Mutschler, eines der wohl bekanntesten Fälle der Testamentsaffäre, weitet sich aus: Nachdem im November 2011 drei geprellte Erben Klage gegen die Mutter und Tante der Landesgerichtsvizepräsidentin Kornelia Ratz eingebracht haben, ziehen nun elf weitere Verwandte vor Gericht. Sie fordern gemeinsam etwa ein Sechstel des Nachlasses, sprich 90.000 Euro, zurück.

Vorgeschichte

Kurz zur Vorgeschichte: Als Willi Mutschler 2004 im Alter von 89 Jahren starb, kam es für die meisten seiner Verwandten offenbar überraschend, dass der ledige und besachwaltete Mann ein derart stattliches Vermögen hinterließ. Noch größer dürfte die Überraschung gewesen sein, als ein Testament aus dem Jahre 1944 auftauchte, in dem die beiden nun beklagten Frauen als Allein­erbinnen angeführt waren. Der Rest der Gesetzeserben, 22 an der Zahl, schaute durch die Finger.
Seit Ende 2009 ist klar, dass das Testament gefälscht ist. Als tatverdächtig gelten wie berichtet die bereits angeklagten Mitarbeiter des Bezirksgerichts Dornbirn. Richterin Ratz muss sich unter anderem wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs verantworten, weil sie die Fälschung in Auftrag gegeben haben soll. Das Strafverfahren gegen Ratz Mutter und Tante wurde hingegen eingestellt.

„Keine Initiative“

Das Vermögen – zwei Bauplätze, zwei landwirtschaftliche Grundstücke und Bargeld – wurde aufgrund der Einstellung des Verfahrens nicht konfisziert und ist nach wie vor im Besitz der beiden „Alleinerbinnen“. „Da diese bislang keine Initiative gezeigt haben, das Erbe herauszugeben, bleibt meinen Mandanten nichts anderes übrig als zu klagen“, sagt Opferanwalt Sanjay Doshi im Gespräch mit den VN. Damit ergebe sich auch die Möglichkeit, im Grundbuch anmerken zu lassen, dass Eigentumsrechte strittig sind. Nur so könne man absichern, dass das Vermögen nicht weiterveräußert wird, so Doshi. Der Dornbirner Rechtsanwalt Karl Rümmele, einer der Beklagtenvertreter, weist auf VN-Anfrage darauf hin, dass man „sehr wohl“ eine außergerichtliche Einigung angestrebt habe. „Aber wenn sehr viele Erben unterschiedliche Lösungen wollen, wird das eben schwierig“, so Rümmele. Weitere Angaben zu dem Fall wollte er nicht machen. Wann der Zivilprozess vor dem Bezirksgericht Dornbirn stattfinden wird, steht noch nicht fest.

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