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Testamente: Betrüger soll das Opfer entschädigen

Testamentsaffäre: Geprellte Erben klagen weiter
Testamentsaffäre: Geprellte Erben klagen weiter ©APA
Feldkirch - Betrogene Erbin fordert von strafrechtlich verurteiltem Ex-Rechtspfleger (75) nun knapp 20.000 Euro als Entschädigung für ihre Prozesskosten.
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Um zivilrechtliche Ansprüche aus dem Testamente-Betrugsskandal am Bezirksgericht Dornbirn ging es am Donnerstag wieder einmal am Landesgericht Feldkirch. In dem anhängigen Zivilprozess fordert eines der Betrugsopfer eine Entschädigung von 19.843,94 Euro für angefallene Prozesskosten. Die Erbin hatte sich vor Jahren mit Gerichtsverfahren erfolgreich dagegen gewehrt, dass sie mit gefälschten Verträgen um das Erbe einer Liegenschaft im Wert von 300.000 Euro gebracht werden sollte.

Beklagter in dem gestern eröffneten Prozess ist ein pensionierter Grundbuch-Rechtspfleger des Dornbirner Bezirksgerichts. Der 75-jährige Dornbirner wurde zivilrechtlich geklagt, weil er dazu bereits strafrechtlich als Tippgeber für den Haupttäter rechtskräftig verurteilt wurde und über Vermögen verfügt. Beim Haupttäter, dem ehemaligen Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichts, sei wohl nichts mehr zu holen, meint Klagsvertreter Helgar Schneider.

Angebot besprechen

Für einen Vergleich zur Beendigung des Prozesses verlangte der Opfer-Anwalt gestern 15.000 Euro. Beklagtenvertreter German Bertsch sagte, er werde das Angebot mit seinem am Donnerstag bei der Verhandlung nicht anwesenden Mandanten besprechen.

Beim 75-Jährigen wird bei der Neuauflage des Strafprozesses ab 30. Juni in Salzburg nur noch ein Faktum verhandelt, in zwei Anklagepunkten wurde er rechtskräftig schuldig gesprochen. Der Tippgeber kam im ersten Rechtsgang mit einer bedingten Haftstrafe von zwei Jahren davon.

Sollte es im Zivilprozess zu keiner gütlichen Einigung kommen, wäre Zivilrichterin Julia Summer nach eigenen Angaben an den rechtskräftigen Schuldspruch zum klagsgegenständlichen Faktum aus dem Strafverfahren gebunden. Deshalb ist der Klagsvertreter überzeugt davon, dass er den Zivilprozess gewinnen würde.

Das seinerzeitige Gerichtsverfahren, mit dem seine Mandantin die angebliche Erbschaft eines Onkels des Haupttäters bekämpfte, endete nach einer für sie positiven OGH-Entscheidung mit einem Vergleich. Demnach sei, so Schneider, das Grundstück an die rechtmäßigen Erben zurückgegeben worden. Die Republik habe seiner Mandantin damals 12.000 Euro als Entschädigung für einen Teil ihrer Verfahrenskos­ten bezahlt. Denn die Originalurkunden aus dem Bezirksgericht Dornbirn seien derart verschmutzt worden, dass der Sachverständige Unterschriften nicht mehr überprüfen habe können.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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