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Testamente: Anwalt Klien widerspricht Ratz-Aussagen im Zeugenstand

Anwalt Klien widersprach Ratz-Aussagen im Zeugenstand.
Anwalt Klien widersprach Ratz-Aussagen im Zeugenstand. ©VOL.AT/Sascha Schmidt
Fall Anna Isele: Für Dieter Klien war von Anfang an klar, dass das Testament gefälscht war. "Jetzt im Nachhinein würde ich auf jeden Fall Strafanzeige erstatten", so Klien im Zeugenstand.
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Am Montag war Anwalt Dieter Klien als Zeuge im Testamentsprozess in Salzburg geladen. Er vertrat die Hinterbliebenen in der Verlassenschaft Anna Isele. Klien schilderte im Zeugenstand seine Sicht der Dinge.

Der Anwalt habe das Testament von einem Bekannten erhalten und von Anfang an merkwürdig gefunden. Er ließ es in der Außerstreitabteilung des Bezirksgericht Dornbirn prüfen, hier wurde ihm versichert, das Dokument sei in Ordnung. Klien habe trotzdem weitere Recherchen angestellt und Gespräche mit Hinterbliebenen geführt, da niemand aus der Familie die als Erbin eingesetzte demente Frau kannte.

Klien wollte klagen

Laut Aussage von Dieter Klien wollte er Erbrechtsklage einbringen, der Anwalt entschied sich nach einem Anruf der inzwischen suspendierten Richterin Kornelia Ratz aber dagegen. Ratz habe die Idee gehabt, statt einer Klage das Erbe durch einen Schenkungsvertrag auf Todesfall neu zu verteilen. Wie Klien heute sagt, war für ihn jedoch von Anfang an klar, dass das Testament Anna Isele gefälscht war: “Jetzt im Nachhinein würde ich auf jeden Fall Strafanzeige erstatten.”

Die suspendierte Richterin selbst wurde anschließend zu den Aussagen des Anwalts befragt. Ratz hielt fest, Dieter Klien habe nie mit ihr über eine Fälschung des Testaments Isele gesprochen. Auch an ein Telefonat mit ihm könne sie sich nicht erinnern, ebenso nicht an die drei bis vier von Klien erwähnten Gespräche. Laut Ratz fand nur ein einziges Gespräch mit Dieter Klien zum Fall Anna Isele statt.

Kurt T. verglich Jürgen H. mit Himmler

Am Vormittag wurde auch der Angeklagte Kurt T. erneut befragt, sein Anwalt legte neue Aktenvermerke von Kurt T. vor. Dieser hatte Jürgen H. in Briefen beschimpft und ihn mit Heinrich Himmler (Reichsführer-SS) verglichen. “Für mich ist er geistesgestört”, so Kurt T. dazu und führt weiter aus: “Ich bin finanziell ruiniert, bin in psychischer Behandlung und wenn Jürgen H. seine Medikamente nehmen würde, könnte er hier im Gerichtssaal herumhüpfen.”

Todesdrohung gegen Jürgen H.?

Staatsanwalt Pechatschek warf Kurt T. am Montag vor, Jürgen H. im Vorfeld des Prozesses mit dem Tode gedroht zu haben. Auch Staatsanwalt Bolter spricht von massiven Drohungen im Landesgericht Feldkirch, sogar der Staatsanwalt selbst soll von Kurt T. beschimpft worden sein. Kurt T. verneint – er habe nur erwähnt, dass so mancher in so einer Situation schon den Freitod gewählt habe. “Ich kann doch niemandem mit dem Freitod drohen”, so der Angeklagte bei der Befragung.

Urteile nicht vor Ende Juli

Der vorletzte Akt des Testamentsprozesses ist vorläufig auf drei Tage anberaumt. Sollte das Programm nicht durchgebracht werden, könnte der Prozess erneut vertagt werden. Nach Ende der Verhandlung gibt es wochenlange Beratungen des Schöffensenats. Ein Urteil wird nicht vor Ende Juli oder Anfang August erwartet.

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(VPI)

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