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Testamente: Angeklagte Richterin bekämpft Urteil

Testamentsaffäre: Suspendierte Richterin Kornelia Ratz geht in Berufung.
Testamentsaffäre: Suspendierte Richterin Kornelia Ratz geht in Berufung. ©VOL.AT/Philipp Steurer
Salzburg, Dornbirn. Der Oberste Gerichtshof wird neuerlich eine Nichtigkeitsbeschwerde und eine Strafberufung von Richterin Kornelia Ratz beurteilen.
Neun von zehn Urteilen rechtskräftig
Urteil: "Das niedrige Motiv der Habgier"

Am Donnerstag sei das Rechtsmittel der angeklagten Richterin beim Landesgericht Salzburg eingelangt. Das teilte dessen Präsident Hans Rathgeb mit. Wie erwartet, bekämpft Kornelia Ratz auch das zweite Salzburger Urteil im Prozess um gefälschte Testamente am Bezirksgericht Dornbirn mit einer Nichtigkeitsbeschwerde und einer Strafberufung. Darüber wird in Wien der Oberste Gerichtshof (OGH) in einigen Monaten befinden.

Für die suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch hat sich inzwischen die Ausgangsposition verbessert. Denn die Staatsanwaltschaft Steyr hat, wie berichtet, überraschenderweise ihre zunächst angemeldete Strafberufung zurückgezogen. Sollte der OGH den Schuldspruch bestätigen, könnte die Strafe nicht mehr erhöht werden. Denn es gilt das sogenannte Verschlechterungsverbot, wenn die Staatsanwaltschaft auf eine Strafberufung verzichtet.

Teilbedingte Haftstrafe von 32 Monaten

In zweiten Rechtsgang ist Ratz im Vorjahr in Salzburg zu einer teilbedingten Haftstrafe von 32 Monaten verurteilt worden. Davon beträgt der unbedingte Teil zehn Monate Gefängnis. Der Schuldspruch erfolgte wegen der Beteiligung am Amtsmissbrauch und an der Fälschung besonders geschützter Urkunden.

Auch bei der Wiederholung des Prozesses ging das Landesgericht Salzburg davon aus, dass Ratz am Bezirksgericht Dornbirn die Herstellung eines gefälschten Testaments eines verstorbenen Verwandten zu Gunsten ihrer Mutter und einer Tante bestellt hat. Die von Bertram Grass verteidigte Angeklagte bestreitet den Tatvorwurf.

Alle anderen Urteile bereits rechtskräftig

Alle anderen Urteile im Schöffenprozess um den gro­ßen Vorarlberger Justizskandal sind bereits rechtskräftig. Ratz ist die einzige der zehn Angeklagten, deren Strafverfahren noch nicht beendet ist. Seit fünf Jahren ist die Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch suspendiert.

Sollte der OGH der Nichtigkeitsbeschwerde der 51-jährigen Feldkircherin erneut Folge geben, müsste in Salzburg zum dritten Mal verhandelt werden. Falls das Höchstgericht den Schuldspruch bestätigt, kann der unbedingte, zu verbüßende Teil der Haftstrafe nicht mehr als zehn Monate ausmachen. Dann würde Ratz ihr Richteramt verlieren, hätte aber eine Chance auf eine Fußfessel. Zu den Voraussetzungen für einen elektronischen Hausarrest zählt ein Arbeitsplatz. Während des anhängigen Strafverfahrens hat die Juristin in der Gastronomie gearbeitet.

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