Deswegen steht der Mann am 22. Oktober vor dem Landesgericht Linz. Angeklagt ist er wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation sowie der Fälschung besonders geschützter Urkunden.
Sprecherin: Keine Übermittlung an Wien-Attentäter
Zu der Übermittlung der gefälschten Papiere sei es aber nie gekommen, erläuterte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Denn der Kontakt zu einem Fälscher in Italien, den der 30-Jährige damit beauftragt hatte, sei zuvor abgerissen. Deswegen habe der Mann auch einen Teil der am 14. Mai 2020 vom späteren Attentäter erhaltenen 1.400 Euro zurücküberweisen müssen.
Der 30-Jährige habe von dem Dokumentenfälscher in Italien seit 2018 auch schon Dokumente für den Familienverband fälschen lassen, diese seien aber nie zum Einsatz gekommen. Der zuletzt in Linz wohnhafte Mann sitzt in U-Haft, der Strafrahmen beträgt bis zu zehn Jahre Haft.
(APA/Red)
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