Für die Polizei gilt der Fall heute als abgeschlossen.
Der Lenker wird ohne rechtliche Konsequenzen davonkommen. Laut Staatsanwaltschaft Feldkirch ist vor allem die Verjährung dafür verantwortlich. Das Video der Wahnsinnsfahrt war bereits 2006 gedreht worden, nach einem Jahr gilt so eine Tat aber als verjährt. Den Ermittlern sind also aufgrund der derzeit herrschenden Rechtslage die Hände gebunden. Außerdem bestehe ein Beweisproblem. Damit derartige Aufnahmen überhaupt die Gerichte beschäftigen können, muss eine konkrete Gefährdung vorliegen. Es muss also zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass Personen gefährdet sind. Nun kann ich mir zwar vorstellen, dass das bei so hohen Geschwindigkeiten großzügiger ausgelegt wird. Aber es muss eben nachgewiesen werden”, sagte der Feldkircher Staatsanwalt Reinhard Fitz bereits nach Bekanntwerden des Videos im Sommer 2007.
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