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Telekom-Prozess: Drei Jahre Haft für Gernot Rumpold

Für Gernot Rumpld (r.) und Ex-TA-Vorstand Fischer setzte es harte Urteile.
Für Gernot Rumpld (r.) und Ex-TA-Vorstand Fischer setzte es harte Urteile. ©APA
Mit vier nicht rechtskräftigen Schuldsprüchen und einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren für den ehemaligen FPÖ-Werber Gernot Rumpold ist am Freitagabend im Wiener Straflandesgericht der sogenannte "Telekom III"-Prozess um die inkriminierte verdeckte Parteispende an die FPÖ in Höhe von 600.000 Euro zu Ende gegangen.

Rumpold wurde der Untreue als Beteiligter und wegen falscher Zeugenaussage im parlamentarischen Untersuchungsausschuss für schuldig befunden.

Den ehemaligen Telekom Austria(TA)-Vorstand Rudolf Fischer und den früheren TA-Prokuristen und -Großkundenbetreuer Michael G. verurteilte der Schöffensenat (Vorsitz: Michael Tolstiuk) jeweils wegen Untreue als unmittelbare Täter. Fischer – im Zusammenhang mit der Telekom-Aktienmanipulation vom Februar 2004 bereits in erster Instanz zu drei Jahren unbedingt verurteilt – erhielt weitere drei Jahre, davon diesmal aber nur sechs Monate unbedingt. G. fasste 30 Monate aus, davon drei Monate unbedingt.

Arno Eccher wegen Falschaussage verurteilt

Der frühere FPÖ-Bundesgeschäftsführer Arno Eccher sowie der frühere FPÖ-Finanzreferent Detlev Neudeck wurden vom Vorwurf der Untreue als Beteiligte jeweils freigesprochen. Eccher erhielt lediglich wegen falscher Zeugenaussauge im parlamentarischen Untersuchungsausschuss fünf Monate bedingt.

FPÖ soll 600.000 Euro zurückzahlen

Rumpold und Fischer wurden darüber hinaus schuldig erkannt, der TA als Privatbeteiligte zu ungeteilter Hand 600.000 Euro zu bezahlen. Über den gegen Rumpold zuletzt ausgedehnten Anklage-Vorwurf in Richtung schweren Betrugs (angebliche Schadenssumme: knapp 52.000 Euro) gab es keine Entscheidung – das Gericht schied dieses Faktum aus und überließ die separate Verfolgung der Staatsanwaltschaft. Da nach Ansicht des Gerichts durch die Telekom-Zahlungen an ihren Parteiwerber Rumpold bei der FPÖ eine Bereicherung eingetreten war, wurde die Partei im Sinn der von der Anklagebehörde beantragten Abschöpfung zur Zahlung von 600.000 Euro verurteilt.

Konzepte für Telekom waren “wertlos”

Nach Ansicht des Schöffensenats sollten die im Frühjahr 2004 von Rumpolds Agentur “mediaConnection” an die Telekom gelieferten Konzepte “Scheinrechnungen” begründen. Die Papiere seien für den Konzern in Wahrheit “wertlos” gewesen. Wichtig sei den Verantwortlichen bei der Telekom – Vorstand Rudolf Fischer und dem Prokuristen Michael G. – der gute Kontakt zu Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider gewesen, auf dessen Drängen das Geschäft des Konzerns mit Rumpold zustande gekommen sein soll. “Wenn man in einem Bundesland etwas weiterbringen wollte, war es wichtig, sich mit politischen Entscheidungsträgern gutzustellen”, sagte Tolstiuk.

Die von der Anklage angenommene Beteiligung Ecchers und Neudecks am Zustandekommen des Deals war für den Senat nicht nachweisbar. Die beiden hätten “nichts von Untreue, nichts von Missbrauch” gewusst und keine Ahnung gehabt, “wie das Geld produziert wird”, sagte Tolstiuk.

Rumpold geht in Berufung

Rumpold sprach von einem “Fehlurteil” und meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. “Eigentlich hatte ich gedacht, dass es ein faires Verfahren ist”, dem Anschein nach sei dies nicht der Fall gewesen. Der Spruch vor der anstehenden Nationalratswahl sei wohl “politisch gefärbt”, Rumpold sieht darin ein “Präventivurteil gegen Korruption und andere Dinge in Österreich”.

Die übrigen Verurteilten erbaten Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab zu sämtlichen Entscheidungen keine Erklärung ab. Die FPÖ wird gegen die Strafzahlung ebenfalls berufen. (APA)

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