Beim Cold Calling führen die Täter mit den unterschiedlichsten Vorwänden – wie etwa offene Schulden – Drohanrufe bei unbescholtenen Bürgern durch. Die Telefonbetrüger versuchen auf aggressive Art und Weise, mit ihren unerlaubten Anrufen an hohe Geldbeträge zu kommen. Die Telefonanrufe sind Teil der organisierten Kriminalität.
Angerufene werden bedroht
Unter Androhung von Klagen werden die Angerufenen bei den Gesprächen aufgefordert, zum Beispiel ein Gewinnspiel-Abo zu kündigen, oder ein in Kürze startendes Gewinnspiel zu kündigen, bei dem sie eingetragen wären und für welches Kosten anfallen. Die Täter täuschen vor, dass massive Kosten anfallen und das Geld vom Konto abgebucht wird. Mitunter geben sich die “Telefon-Terroristen” als Inkasso-Büro oder Rechtsanwälte aus. Die Angerufenen werden dadurch unter Druck gesetzt. Zum Zweck der Kündigung sollen sie eine Mehrwertnummer anrufen. Bei Anrufen zu Mehrwertnummern fallen extrem hohe Telefonkosten an, die großteils in den Taschen der Betrüger landen.
“Wenn eine Mehrwertnummer als Rückrufnummer bekannt gegeben wird, ist besondere Vorsicht geboten, weil hier hohe Kosten anfallen können”, warnt das Landeskriminalamt Vorarlberg alle Bürger des Landes vor solchen schwindligen Telefonanrufen.
Die Krimimal-Experten raten: “Bezahlen Sie auf keinen Fall und geben Sie am Telefon keine Bankdaten oder Wertkarten-Codes bekannt”
Die Tipps der Kriminalpolizei zum Umgang mit Cold Calling
• Seien Sie auf der Hut, wenn ein Anruf von einer nicht bekannten Nummer einlangt.
• Lehnen Sie dubiose Angebote ab und beenden das Gespräch.
• Überprüfen Sie im Internet, ob die genannte Firma auch tatsächlich existiert.
• Bezahlen Sie auf keinen Fall und überprüfen Sie, ob die Forderung überhaupt stimmen kann.
• Geben Sie am Telefon keine Bankdaten bekannt und übersenden Sie auch keine Wertkarten-Codes per eMail.
Cold Callings, also unerwünschte telefonische Werbung oder Geschäftsanbahnungen, sind grundsätzlich verboten. Unerlaubte Kaltanrufe können mit Bezug auf geltendes österreichisches Gesetz mit hohen Verwaltungsstrafen geahndet werden. Betroffene können beim zuständigen Fernmeldebüro oder dem Landeskriminalamt Vorarlberg Anzeige einreichen.
(Red.)
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