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Tele Hansa: Dubiose Rechnungen auch im Ländle

Vor Rechnungen der deutschen Firma Tele Hansa warnt die AK Vorarlberg: 49 bzw. 69 Euro sollen heimische Internetuser für ein angeblich bestelltes Internetabo bezahlen.

In die Fallen tappen dürften die arglosen Konsumenten durch Anklicken eines Werbefensters (Pop-up), hinter dem Internet-Einwähldienste (Dialer) lauern. Dabei baut sich eine kurze Verbindung zu einer Auslandsrufnummer auf und registriert die eigene Nummer, die bei Modemverbindungen mitgesendet wird. Für das Aufspüren der Adresse reicht Tele Hansa meist das Telefonbuch.

Seit Tagen herrscht Aufregung um die Hamburger Firma Tele Hansa GmbH, die mit dubiosen Rechnungen Konsumenten verunsichern. Die Firma stellt Rechnungen für „gebührenpflichtige Serviceleistungen“, die man angeblich bestellt und genutzt hat. Die Forderungen betragen 49 bzw. 69 Euro. Konsumentenschützer warnen vor den unseriösen Geschäftspraktiken, sogar die deutsche Polizei beschäftigt sich mit den Fällen.

Nie Kontakt

Seltsamerweise können sich sämtliche Konsumenten, die Empfänger solcher Rechnungen waren, nicht daran erinnern, jemals solche Dienste in Anspruch genommen und einen Vertrag mit der Firma geschlossen zu haben. Und selbst Haushalte ohne Internetzugang haben Zahlungsaufforderungen erhalten. Wie die Firma an die Adressen gelangt, kann nur vermutet werden.

Jedenfalls gilt: Bezahlen muss nur, wer auch einen Vertrag geschlossen hat. Dies ist im Internet aber schon durch Anklicken möglich. Den Beweis dafür muss der Anbieter erbringen. Bislang ist dies in keinem der bekannt gewordenen Fälle geschehen.

Tipps der AK

• Konsumenten, die keinen Vertrag mit der Firma abgeschlossen und keine Dienste in Anspruch genommen haben, müssen die Rechnung auch nicht bezahlen. Sollten allerdings Mahnungen folgen, fordern Sie die Firma auf, einen detaillierten Nachweis für den Vertragsabschluss zu erbringen.

• Im Fall der unrechtmäßigen Einforderung wäre sogar eine Strafanzeige wegen des Verdachts des versuchten Betrugs denkbar.

• Schützen Sie sich vor Dialer-Fallen, z. B. mit einer Dialerschutz-Software oder einer Hardware (Dialerblocker), die Verbindungen nur zu vordefinierten Nummern herstellt.

• Sie können die Zahlung von Rechnungen per Post für Internetdienste verweigern, wenn diese vom betroffenen Anschluss aus nicht genutzt wurden oder die Internetseite keine Angaben über die Dialernutzung und die verrechneten Kosten enthalten oder gut versteckt sind. Eventuell auch wenn der Anschlussinhaber die Dienste nicht selbst benutzt und ander (z. B. Kinder) nicht berechtigt hat.

• Falls es Progleme gibt, wenden Sie sich an die AK Vorarlberg, Konsumentenberatung, Telefon 05522/306-3000, E-Mail konsumentenberatung@ak-vorarlberg.at

 

Feldkirch, 2004-03-15/bru

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