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Teilpension vom Ministerrat beschlossen

Pensionsausgaben 2014 niedriger als veranschlagt.
Pensionsausgaben 2014 niedriger als veranschlagt. ©Bilderbox/Themenbild
Trotz Kritik des Finanzministeriums im Begutachtungsverfahren hat der Ministerrat am Dienstag den Entwurf zur neuen Teilpension praktisch unverändert beschlossen. Der neue Pensionstyp ist mehr oder weniger eine Ergänzung zur Altersteilzeit und ermöglicht kurz vor dem Ruhestand eine Reduktion der Arbeitszeit mit geringerem Gehaltsverlust bei Wahrung der Ansprüche aus der Sozialversicherung.

Als Ziel gibt Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) in einer Aussendung aus, ältere Arbeitnehmer länger im Job zu halten. Dies bedeute auch mehr Lebenseinkommen für die Beschäftigten und mehr Einnahmen für den Staat. Dass sich Hundstorfer hier auf einem guten Weg sieht, versucht er mit Zahlen zu belegen. Nach Abrechnung des Budgets habe sich für das Vorjahr nämlich im Pensionsbereich eine Unterschreitung von 198 Millionen Euro gegenüber dem Voranschlag ergeben. Aufgrund der Wirtschaftsprognosen ist der Minister auch für 2015 zuversichtlich, 86 Millionen Euro weniger auszugeben als angenommen.

Voraussetzung: 39 Jahre versichert, 62 Jahre alt

Was die Teilpension angeht, ist diese wie die Altersteilzeit konzipiert. Voraussetzung dafür, sie überhaupt in Anspruch nehmen zu können, ist, dass die Bedingungen für die Korridorpension erfüllt sind. Das sind (derzeit) 39 Versicherungsjahre und ein Alter von 62. Damit sind Frauen von der Teilpension ausgeschlossen, da ihr gesetzliches Antrittsalter bei 60 und damit unter dem der Korridorpension liegt.

Arbeitszeit kann um bis zu 60 Prozent reduziert werden

Möglich ist eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit um 40 bis 60 Prozent. Die Pensionen bleiben damit abschlagsfrei. Der Arbeitnehmer bekommt für die entfallene Arbeitszeit 50 Prozent Lohnausgleich, dieser wird durch das AMS bezahlt. Die Sozialversicherungsbeiträge werden weiterhin zu 100 Prozent des vorhergehenden Lohns entrichtet. Die Kosten dafür werden dem Arbeitgeber zu 100 Prozent abgegolten. Die Administration erfolgt durch das AMS.

31,5 Mio. Euro für 1.600 Teilzeitpensionisten

Nach einer Aufbauphase bis 2020 werden im Jahresdurchschnitt voraussichtlich 1.600 Personen Teilzeitpension beziehen, schätzt das Sozialministerium. Die jährlichen Kosten werden dann 31,5 Millionen Euro betragen.

Finanzministerium kritisiert Modell

In der Begutachtung war das Modell der Teilpension nicht ohne Kritik geblieben. Sowohl das Finanzministerium als auch der Rechnungshof meinten, dass mit der neuen Pensionsform ein höheres Antrittsalter teuer erkauft würde. Unter anderem von mehreren Ländern und Gewerkschaft kritisiert wurde, dass Frauen die Teilpension nicht offensteht.

Kritik auch von NEOS: “Statistische Schönfärberei”

Die NEOS lehnen das Modell der “Teilpension”, wie es heute vom Ministerrat beschlossen wurde, ab. Für Sozialsprecher Gerald Loacker wird damit bloß die “statistische Schönfärberei” im Pensionsbereich fortgesetzt. Denn eigentlich handle es sich nicht um eine Teilpension sondern um nichts anderes als eine zusätzliche Altersteilzeit. Der einzige Unterschied bestehe darin, dass diese Pseudo-“Teilpension” die Steuerzahler langfristig teurer kommen werde. Denn den Unternehmen würden jetzt 100 statt 90 Prozent ihrer Mehrkosten ersetzt. Unter einer echten “Teilpension” verstehen die NEOS das Vorziehen eines Pensionsteils mit anteiligen Abschlägen.

(APA)

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