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Teilkrankenstand mit Veto-Recht des Erkrankten

Leserbeitrag: RFW-Bundesobmann, WKÖ-Vizepräsident KommRat Ing. Fritz Amann: „Ein Teilkrankenstand nach Schweizer Vorbild würde die Fehlzeitkosten in den Betrieben und die Krankengeld-Auszahlungen deutlich senken. Bei manchen Erkrankungen – wie den psychischen - ist auch für die Heilung von Vorteil, wenn die Betroffenen zumindest teilweise im Arbeitsprozess integriert sind“, so Heute WKÖ-Vizepräsident Fritz Amann.

Die gesamtwirtschaftlichen Kosten von Krankenständen würden jährlich über 17 Milliarden Euro betragen, davon belaufen sich die volks- und betriebswirtschaftlichen Kosten auf weit über sieben Milliarden Euro. Die Anzahl an Krankenstandstagen und Krankmeldungen sei gerade für die mittelständische Wirtschaft und Familienunternehmen ein enorm belastender Faktor. „ Die Einführung eines Teilkrankenstands nach Schweizer Vorbild würde Abhilfe schaffen. Zeitlich begrenzte Tätigkeiten, die nicht den Gesundungsprozess beeinträchtigen, sollten zumutbar sein. Die Entscheidung darüber, ob ein Arbeitnehmer in Teilkrankenstand geht, muss aber von Arzt und Arbeitnehmer getroffen werden“, präzisiert Amann. Langzeitausfälle gerade nach Unfällen und Operationen, aber auch bei psychischen Erkrankungen könnten so für beide Seiten entschärft werden.

 „Die Wirtschaft hat ihre Hausaufgaben längst gemacht, das zeigt beispielsweise der enorme Rückgang der Arbeitsunfälle. Was man aber nicht in Griff bekommt, ist eine manchmal sehr großzügige Handhabung der Krankenstandsverschreibungen. Mit der Einführung eines Teilkrankenstands hätten auch die Ärzte die Möglichkeit differenzierter vorzugehen“, so Amann.

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