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Teilbebauungsplan „Seestadt“ und Flächenumwidmungen beschlossen

©Symbolbild vmh
Nach Abschluss des im Raumplanungsgesetz vorgesehenen Auflageverfahrens, bei dem es keine Einwendungen oder Änderungsvorschläge gab, standen der Teilbebauungs- und der Flächenwidmungsplan für das Seestadt-Areal am 3. Dezember 2009 erneut auf der Tagesordnung der Bregenzer Stadtvertretung.

Wie Bürgermeister DI Markus Linhart nach der Sitzung berichtete, sei der aus dem Jahr 1992 stammende alte Teilbebauungsplan „Stadtzentrum Bregenz“ aufgehoben und der auf Basis des „Masterplanes“ neu konzipierte mit der Bezeichnung „Seestadt“ befürwortet worden. Das Bearbeitungsgebiet umfasst sowohl das Kerngebiet der Seestadt, den derzeitigen Parkplatz (8.815 m2), als auch das an­schließende Bahnhofsareal bis zur Quellenstraße (19.364 m2) einschließlich der alten Bahnhofstraße (4.152 m2) und des Bereiches der L 202 (13.732 m2) und somit insgesamt über 46.000 m2 Stadtgebiet, eingeteilt in vier Baufelder.

Auf dem Baufeld 1, der ursprünglichen Seestadt (Parkplatz), ist ein Flächenmix mit den Schwerpunkten Shopping, Dienstleistung und Wohnen vorgesehen. Zur Verkehrserschließung ge­hören hier mindestens 400 Pkw-Stellplätze, wovon zumindest 280 gegen orts- und markt­übliche Tarife dauerhaft öffentlich nutzbar sein müssen. Auch drei Plätze mit insgesamt mindestens 950 m2 Fläche sind geplant. Die maximale Gebäudehöhe beträgt 18,5 m. Im Rah­men eines Architektenwettbewerbes sollen sich bis April 2010 einschlägige Planungsbüros mit baukünstlerischen Entwürfen beschäftigten, in denen auch die geplante Ver­bindungs­achse zum See („Seespange“) berücksichtigt wird.

Auf den weiteren Baufeldern 2, 3 und 4 in Richtung Quellenstraße werden ein ÖPNV-Knoten mit neuem, kleinerem Bahnhofsgebäude und einem Terminal für den Bus- und Fahrradverkehr, des Weiteren eventuell ein Hotel sowie räumlich aufgelockerte Bauwerke mit den Schwerpunkten Arbeiten, Dienstleistung und Wohnen und gegebenenfalls ein Parkhaus realisiert. In der Stadtvertretung wurden daher auch die entsprechenden Umwidmungen in „Frei­fläche Son­dergebiet“ (ÖPNV-Knoten) und „Baufläche Kerngebiet“ (restliches ÖBB-Gelände) beschlossen. Für diese ÖBB-Grundstücke wird von der Bahn noch ein entsprechender Käufer gesucht.

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