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"Teil unserer Gesellschaft werden"

Das Thema Integration wird in letzter Zeit heiß diskutiert. Ein wichtiger Punkt der Integrationsarbeit im Land wird jedoch meist vergessen: Die Konventionsflüchtlinge.

Sie haben ein Recht im Land zu bleiben und sie arbeiten hart, um die sprachlichen und kulturellen Barrieren zu überwinden. Ohne Unterstützung geht es allerdings nicht. „Wir schaffen die Grundlagen, aber ohne die Hilfe und Toleranz der Vorarlberger Bevölkerung kann es nicht funktionieren“, so Rainer Schumacher von der Caritas Vorarlberg.

In Vorarlberg stellt sich eine neue Situation dar: Es gibt eine hohe Anerkennungsrate für Flüchtlinge aus den GUS-Staaten, insbesondere aus Tschetschenien. Viele dieser Menschen erhalten eine Aufenthaltserlaubnis und dürfen bzw. werden in den kommenden Jahren in Vorarlberg bleiben. In diesem Fall bezeichnet man sie als Konventionsflüchtlinge. Hier handelt es sich um anerkannte Flüchtlinge, die mit allen Rechten und Pflichten eines österreichischen Staatsbürgers ausgestattet sind.

Von der Betreuung zur Befähigung

Eine gezielte Integrationsförderung soll Integrationsdefiziten entgegenwirken und diesen Menschen zu einer selbständigen Existenz in Vorarlberg verhelfen. Eine wichtige Aufgabe, die die Caritas Vorarlberg übernimmt.

„Diese Menschen wollen ein Teil unserer Gesellschaft werden und wir helfen ihnen dabei“, informiert Rainer Schumacher. „Wir schaffen die Voraussetzungen. Das wichtigste ist die Sprache, deshalb führen wir Grundkurse durch und vermitteln sie danach in weiterführende Schulungen. Hier sind die Volkshochschule, Arbeiterkammer, AMS und die Schulen (wegen der Kinder) im Land wichtige Partner.

Wir befähigen die Konventionsflüchtlinge für den Arbeitsmarkt und sorgen dafür, dass sie selbständig in Vorarlberg leben können.“ Von Integrationsverweigerung kann in diesem Fall keine Rede sein: „Sie sind froh, hier zu sein und wären glücklich, ein Teil dieser Gesellschaft werden zu dürfen.“

Das ist der erste Schritt, doch wirklich integrieren können sie nur die Menschen im Land. „Wir sind darauf angewiesen, dass die Vorarlberger ihren Teil leisten und diesen Menschen mit Offenheit und Toleranz begegnen. Nur so kann eine langfristige Integration funktionieren“, informiert Rainer Schumacher abschließend.

Facts:

Konventionsflüchtlinge:

Kann in einem Asylverfahren Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (Art. 1 A Z 2 Genfer Flüchtlingskonvention: Als Flüchtling im Sinnes des Abkommens der Genfer Flüchtlingskonvention ist anzusehen, wer aus wohlbegründeter Furcht, aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung verfolgt wird, sich außerhalb seines Heimatlandes befindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, sich des Schutzes dieses Landes zu bedienen.) glaubhaft gemacht werden, wird ein/e AsylwerberIn zum Asylberechtigten d.h. zum Konventionsflüchtling.

Ein Konventionsflüchtling hat dauerndes Einreise- und Aufenthaltsrecht in Österreich. Er bekommt einen Konventionspass, kann sich frei bewegen und hat Zugang zum regulären Arbeitsmarkt.

Derzeit sind 240 anerkannte Konventionsflüchtlinge in Vorarlberg.

http://www.caritas-vorarlberg.at

SPENDENKONTO: Raiffeisenbank Feldkirch, KtoNr. 40006, BLZ 37422

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