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Teenager-Mord in Braunau: Prozess startet am 16. Mai

Was genau in dem Haus Mitte November 2011 passiert ist, und aus welchem Motiv, soll im Prozess am 16. Mai geklärt werden.
Was genau in dem Haus Mitte November 2011 passiert ist, und aus welchem Motiv, soll im Prozess am 16. Mai geklärt werden. ©Foto Scharinger
Der Prozess um den gewaltsamen Tod eines Jugendlichen, der im November 2011 österreichweit für Aufsehen gesorgt hatte, beginnt am 16. Mai im Landesgericht Ried im Innkreis.
Bilder vom Tatort
17-Jähriger angeklagt

Die Anklage gegen einen 17-Jährigen, dem vorgeworfen wird, in Braunau seinen 16-jährigen Schulfreund mit 20 Messerstichen getötet zu haben, ehe er einen Selbstmordversuch unternahm, lautet auf Mord. Die Verhandlung wird aller Voraussicht nach unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Das erfuhr die APA am Donnerstag vom Leiter der Gerichts-Medienstelle, Walter Koller.

Anklageverlesung und Urteilsverkündung sind öffentlich

Der Ausschluss der Öffentlichkeit werde auf Antrag des Verteidigers mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gewährt. Dann werden nur die Anklageverlesung und die Urteilsverkündung öffentlich sein. Koller rechnete mit einem Urteil nach dem ersten Verhandlungstag. Die Staatsanwaltschaft werde überdies eine Einweisung des 17-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragen.

17-Jährigen drohen bis zu 15 Jahren Haft

Dem Burschen droht nach dem Jugendgerichtsgesetz für Mord eine Strafe von einem bis zu 15 Jahren Haft. Er wurde vom psychiatrischen Sachverständigen für zurechnungsfähig befunden. Im Gutachten wurden aber auch erhebliche Persönlichkeitsstörungen diagnostiziert. Organische Hirnerkrankungen seien nicht festgestellt worden. Der Verdächtige verbringt die Untersuchungshaft in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Anstalt.

Tat dürfte seit längerem geplant worden sein

Nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens sei davon auszugehen, dass die Tat seit längerem geplant war, hieß es vonseiten der Staatsanwaltschaft. Der Verdächtige sagte stets aus, dass er sich an die Tat und damit in Zusammenhang stehende Umstände wie Internetrecherchen zum Thema Mord oder Jugendstrafen nicht erinnern könne. Dies wertete die Staatsanwaltschaft als Schutzbehauptung. Das Tatmotiv dürfte rasende Eifersucht und damit verbundene Verlustangst gewesen sein.

Die beiden Burschen hatten am Abend des 20. November 2011 gemeinsam gelernt. Sie waren dabei allein in der Wohnung der Großmutter des Beschuldigten. Um 19.30 Uhr rief der 17-Jährige die Polizei, weil er sich verletzt habe. Die Beamten fanden die Leiche des Jüngeren. Eine Blutanalyse ergab, dass der Verdächtige zum Tatzeitpunkt weder alkohol- noch suchtmittelbeeinträchtigt war. Er habe sich mehrere Tage vor der Tat im Internet wiederholt mit Themen wie “Mord aus Liebeskummer”, “Jugendstrafe für Mord in Österreich” oder “Was passiert, wenn ein Mensch stirbt” beschäftigt. (APA)

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