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Teenager hatte "keinen Bock" auf Polizei

Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher ist rechtskräftig.
Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher ist rechtskräftig. ©VOL.AT | APA
Feldkirch - Aggressiver 15-Jähriger versuchte nach Festnahme, im Krankenhaus vor der Polizei zu flüchten – teilbedingte Geldstrafe.

Von Seff Dünser (NEUE)

Der unbescholtene und arbeitslose Angeklagte wurde wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt schuldig gesprochen. Dafür wurde er am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 360 Euro. Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe für den Jugendlichen hätte 18 Monate Gefängnis betragen. Die verhängte Geldstrafe entspricht umgerechnet drei Monaten Haft.

Streit mit Mutter

Der Jugendliche war bei einem Streit mit seiner Mutter aggressiv geworden. Dabei hat er sich offenbar selbst verletzt. Die alarmierte Polizei nahm den 15-Jährigen für wenige Stunden fest und begleitete den Verletzten zur Untersuchung ins Bregenzer Landeskrankenhaus. Dort wollten die Polizisten zur Erleichterung für den Festgenommenen die Handschellen anders anlegen. Dabei versuchte der Teenager, sich loszureißen und die Flucht zu ergreifen. Als Tatmotiv gab der sich schuldig bekennende Angeklagte vor Gericht an, er habe „einfach keinen Bock gehabt“.

Sein Mandant verfüge offenbar nur über eine geringe Impulskontrolle und neige zu Kontrollverlust, zitierte der Verteidiger aus Unterlagen von Betreuern des Jugendlichen. Der Hintergrund für die begangene Straftat sei eine tragische Geschichte. Denn die Mutter des Angeklagten habe sich geweigert, den Lehrvertrag ihres Sohnes zu unterschreiben. Deshalb sei der 15-Jährige ausgerastet.

Ersatzfreiheitsstrafe

Der verurteilte Arbeitslose sieht sich nicht in der Lage, die über ihn verhängte Geldstrafe zu bezahlen. Er möchte dafür ersatzweise gemeinnützige Arbeit leisten. Dazu entschloss er sich, nachdem er die Richterin gefragt hatte: „Wie lang wär’ die Haftstrafe?“ Die Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall, dass die Geldstrafe nicht bezahlt wird, würde drei Monate Gefängnis ausmachen.

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