Als das Verbindungsstück zwischen Kranarm und Korb brach, stürzten ein 50-jähriger Arbeiter sowie dessen Sohn zehn Meter in die Tiefe. Während der Vater starb, überlebte der junge Mann schwer verletzt. Er wurde wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Nun entschied das Gericht, auf Freispruch. “Nicht bei jedem Unglück gibt es einen strafrechtlich Verantwortlichen”, so Richter Christian Röthlin.
Das Verbindungsstück zwischen Kranarm und Korb, das schlussendlich gebrochen war, war selbst im Betrieb gefertigt und nicht typisiert worden. Anfangs wurde die Verantwortlichkeit des Transportunternehmers geprüft. Immerhin war es sein Fahrzeug und seine Arbeiter. Doch er hatte das Verbindungsstück mit einer Belastungsprobe geprüft. Dass die beiden Männer beim Unfall zusätzlich zu ihrem Gewicht noch Material wie Zement, Wassereimer und Werkzeug einluden, wusste ihr Chef nicht.
Schlimm genug
Ebenso für unschuldig befand das Gericht den Arbeiter, der die Fernbedienung steuerte. Er konnte in keinster Weise ahnen, mit welchem Gewicht der Korb belastet werden darf. Dieser Arbeiter war am Unglückstag nur ausnahmsweise mit dem betreffenden Kran unterwegs.
Auch jener, damals 22-jährige Mann, der mit seinem Vater abstürzte, konnte nicht vorhersehen, dass so etwas passieren würde. Gemeinsam mit seinem Chef hatte er einen Monat zuvor die Belastungsprobe selbst mitdurchgeführt. “Dass das Verbindungsstück selbst gefertigt war, heißt noch lange nicht, dass es deshalb ‘falsch’ war”, so Verteidiger Christoph Dorner, der für seinen Mandanten einen Freispruch von fahrlässiger Tötung erkämpfen kann.
“Der Unfall war nicht vorhersehbar, sonst hätte sich der Angeklagte nicht mit in den Korb begeben”, so Richter Röthlin. Außerdem sei es für den Burschen schlimm genug, dass er seinen Vater verloren hat. Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig.
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