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Tödlicher Streit in Lauterach: Mordanklage rechtskräftig

Feldkirch - Nach dem tödlichen Streit zwischen Skins und Bikern legt die Anklageschrift erschütternde Details offen.
Hörbranz: Skinhead-Trauerfeier
Kranz in Lauterach niedergelegt
Bilder aus dem Gerichtssaal
Obduktionsbericht liegt vor
Kerzen für getöteten Skinhead
Tödliche Messerstecherei
Mordanklage erhoben
Verteidiger: Es war Notwehr

Im Februar vergangenen Jahres kam es im Lauteracher Lokal des Motorradklubs „Outsider“ zu einer tödlichen Auseinandersetzung zwischen Mitgliedern eines Motorradklubs und mehreren Skinheads. Fünf Burschen, die laut Anklage der Skinhead-Szene zuzurechnen sind, betraten frühmorgens das Lokal an der Bundesstraße. Zuvor hatten sie den 20. Geburtstag eines Kollegen gefeiert. Zu dem Zeitpunkt ahnte niemand, dass dies sein letzter sein würde. Der junge Mann wurde an jenem Abend mit einem Küchenmesser erstochen. Ein anderer Skinhead von demselben Angreifer mit demselben Messer schwer verletzt. Wegen eines Streits, dessen Grund eigentlich niemand so recht wusste. Fest steht, dass die beiden Gruppen nach einer Weile zu raufen angefangen hatten und dieser Raufhandel eskalierte. Die 25-seitige Anklage, die nun rechtskräftig ist, legt grausame Details offen.

Rohe Gewalt

Begonnen hatte der Abend des 8. Februar mit der Geburtstagsfeier im Klublokal der Skins in Wolfurt. Danach wollten die Burschen angeblich weiter in die Disco „A14“, als sie im Lauteracher Klubheim der Biker noch Licht sahen. Gegen drei Uhr früh mischten sie sich unter die Motorradler, die mit rund zwanzig Gästen feierten. Es floss reichlich Alkohol. Bald fielen die ersten Provokationen, einer der Gastgeber soll einen Baseballschläger geholt haben, etliche Personen sollen in die Rauferei verstrickt gewesen sein. Ein schwergewichtiger Skin habe mit einem „Gegner“ gekämpft, so die Anklage. „Da sprang der 27-jährige Angeklagte mit einem 36 cm langen Küchenmesser mit einem Kampfschrei über den Bartresen und mischte sich ein. Er stach mit dem Messer auf Nacken und Rücken des korpulenten Skinheads ein“, skizziert die Staatsanwaltschaft das Geschehen und sieht darin einen Mordversuch.

Tiefer Todesstich

Der zweite Mann, das „Geburtstagskind“, sei anschließend ebenfalls von dem Messerstecher attackiert worden. Laut Anklagebehörde beteiligte sich dieses Opfer gar nicht an der Schlägerei. Dennoch soll es die 22 Zentimeter lange Klinge plötzlich in den Brustkorb gerammt bekommen haben. Die Herzkammer sowie der linke Lungenoberlappen wurden dabei verletzt, die arteriellen Einblutungen führten zum Tod. Ein weiterer Stich in den Rücken kam noch nach. Der Bursch schleppte sich auf die Straße, wo er verstarb. Der schmächtige, klein gewachsene Angeklagte war weder alkoholisiert noch stand er unter Medikamenten- oder Drogeneinfluss. Er besitzt auch keine Vorstrafen. Der Motorradklub war seine große Leidenschaft, er engagierte sich und arbeitete überall mit. Die Staatsanwaltschaft geht dennoch davon aus, dass der Angeklagte nicht in Notwehr handelte. Für die Geschworenen bringt der Verhandlungstag, der wegen des Krankenstandes von Richter Peter Mück noch nicht feststeht, jedenfalls eine schwere Entscheidung.

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