Grund der Auseinandersetzung war – und in diesem Punkt stimmen die Aussagen noch überein – eine offenbar hitzige Diskussion über den Fahrpreis. Der Fahrgast wollte nach Hause gebracht werden und kurz vor dem Ziel meinte er, dass 20 Euro reichen würden. Der Fahrer berief sich jedoch auf die Tarifordnung und hatte keine Lust zum Handeln.
Gutachten beantragt
Der 31-jährige Fahrgast behauptet, der Taxler hätte angehalten, ihn grob aus dem Taxi gezerrt, ihm ein Veilchen sowie einen Tritt gegen das Bein verpasst. Bilanz: Schienbeinbruch und Prellung im Gesicht. Der Mann musste operiert werden. Der Taxler kann sich überhaupt nicht erklären, wieso der Mann ein gebrochenes Bein hat. Ein Gutachten soll klären, ob sich der Kunde allenfalls zuvor bei einer Schlägerei oder einem anderen Missgeschick das Bein gebrochen haben könnte. Bis zum Vorliegen der Expertise wurde der Prozess wegen schwerer Körperverletzung vertagt.