Taxilenker fuhr auf Autobahn rückwärts

Von Seff Dünser / NEUE
Er fuhr nicht bei der nächsten Abfahrt ab, sondern lenkte das Taxi auf den Pannenstreifen und fuhr dort rückwärts, Richtung Abzweigung Vorarlberg, mehr als 100 Meter weit.
Der Pannenstreifen war so schmal, dass sich ein Teil des zurücksetzenden Taxis mehrmals auf der rechten Fahrspur befand. Dadurch mussten nach den gerichtlichen Feststellungen mehrere nachkommende Lastkraftwagen ausweichen.
Durch sein gefährliches Fahrmanöver hat der Taxifahrer nach Ansicht der Verwaltungsrichter sich und andere in Lebensgefahr gebracht, vor allem seinen kranken Passagier auf dem Beifahrersitz. Dafür wurde über den Mann aus dem Bezirk Dornbirn von der Landespolizeidirektion Tirol eine Verwaltungsstrafe von 300 Euro verhängt. Zudem wurde ihm der Führerschein für die Mindestdauer von sechs Monaten entzogen. Den Taxiausweis ist der Mann für 16 Monate los. Alle verwaltungsrechtlichen Sanktionen sind rechtskräftig.
In dritter und letzter Instanz wurde nun am Verwaltungsgerichtshof in Wien die Rechtmäßigkeit des Entzugs des Führerscheins für sechs Monate und des Taxiausweises für 16 Monate bestätigt. Die außerordentliche Revision des Taxifahrers gegen die zuvor am Vorarlberger Landesverwaltungsgericht in Bregenz getroffenen Entscheidungen wurde zurückgewiesen.
Unzuverlässiger Lenker
Der Taxilenker sei nicht mehr vertrauenswürdig, zumal er zuvor seit 2014 bereits für fünf Verwaltungsübertretungen bestraft worden sei, hat Richterin Elisabeth Wischenbart am Landesverwaltungsgericht in Bregenz argumentiert. Sie hat als Zeugen jene zwei Tiroler Polizisten befragt, die sahen, wie der Taxilenker auf der Autobahn rückwärts fuhr. „Mei schau, hier fährt einer rückwärts“, hatte demnach der Polizist auf dem Beifahrersitz zu seiner das Dienstauto lenkenden Kollegin gesagt. Die Beamten hielten auf dem Pannenstreifen an. Der Polizist lief dem Taxi hinterher und hielt es auf.
Der Taxilenker bat vergeblich mit dem Argument um mildere Sanktionen, dass er sonst wohl seinen Job verlieren werde. Private und berufliche Umstände hätten außer Betracht zu bleiben, merkte dazu Richterin Wischenbart an. Öffentliche Interessen hätten Vorrang. Unzuverlässige Lenker seien aus dem Verkehr zu ziehen.
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