(VN/Geri Sohm)
Feldkirch In der Nacht auf Sonntag in Feldkirch: Bei einer Schwerpunktkontrolle fällt der Polizei ein Taxilenker mit Fahrgast durch seine offensichtliche Fahruntauglichkeit auf. Der Vorarlberger Polizeiarzt Wilhelm Gruber unterzieht den Berufskraftfahrer einer Untersuchung und stellt dabei fest, dass der Taxler insgesamt drei verschiedene Suchtgifte im Blut aufweist (die VN berichteten).
Auch harte Droge intus
Aus Datenschutzgründen nennt die VN die Art der Substanzen nicht, nur so viel: Neben zwei harmloseren Rauschmittel wurde auch der Konsum einer härteren Droge nachgewiesen. „Ich konnte das durch eine Speichel- und Harnprobe gleich vor Ort feststellen, das Ergebnis der Blutabnahme wird noch mehrere Monate auf sich warten lassen“, informierte Gruber die VN. Beeinträchtigungen durch Drogen am Steuer werden übrigens verwaltungsstrafrechtlich je nach ihrer Intensität wie ein Alkoholgehalt zwischen 0,8 und 1,2 Prozent bewertet. Bei Verweigerung der Untersuchung gilt derselbe Maßstab wie bei einem Promillegehalt von mindestens 1,6.
Aufgebracht
Der Taxifahrer hätte recht aufgebracht auf die Kontrolle reagiert und sich „aufgeschaukelt“, ehe er nach einiger Zeit wieder beruhigt werden konnte. Dem Berufskraftfahrer drohen laut dem Polizeiarzt mehrere Monate Führerscheinentzug und eine hohe Geldstrafe. Und selbstverständlich auch eine entsprechende Strafanzeige. Gruber kündigt zukünftig gezielte Kontrollen der Polizei „ohne Ausnahme“ an, was heißen soll: „Wir konzentrieren uns nicht mehr nur vor allem auf private Lenker, die etwa von einer Diskothek nach Hause fahren. Sondern eben auch auf Berufskraftfahrer wie Taxi-Lenker, die bisher bei Kontrollen eher großzügig durchgelassen wurden“, sagte Gruber.
„Leumund überprüfen“
Anton Gantner, Obmann der Fachgruppe Personenbeförderung in der Wirtschaftskammer, reagierte wie erwartet erschüttert auf diesen besonders bedenklichen Vorfall, aber: „Wir als Branchenvertreter selbst haben natürlich keine Möglichkeit, Berufskraftfahrer auf Beeinträchtigungen zu kontrollieren.“ Er fordert jedoch mit Nachdruck von den zuständigen Behörden, den Leumund angehender Taxifahrer bereits bei ihrer Ausbildung genauestens zu überprüfen. Gantner zum konkreten Fall: „Es liegt sehr in unserem Interesse, den betreffenden Taxifahrer nie wieder zur gewerblichen Ausübung von Fahrten zuzulassen.“
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