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Tauziehen um verschärfte Auskunftspflicht

Der von Edtstadler vorgelegte Entwurf stößt auf viel Kritik.
Der von Edtstadler vorgelegte Entwurf stößt auf viel Kritik. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Die von Türkis-Grün geplante Reform des Amtsgeheimnisses wird zum Tauziehen zwischen Befürwortern und Gegnern strenger Transparenzregeln.
Nachbesserungen gefordert

Während Transparenz-, Umwelt-und Menschenrechtsaktivisten eine deutliche Nachschärfung der Regierungspläne fordern, lehnen die Länder großzügigere Regeln ab. Sie pochen auf ihr Vetorecht gegen das geplante Informationsfreiheitsgesetz. Und die Datenschutzbehörde fordert deutlich mehr Personal. Die Begutachtung des Pakets endet am Montag.

Aktivisten fordern Nachschärfung, Länder gegen großzügigere Regeln

Transparenzaktivisten und Journalisten geht der von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) vorgelegte Entwurf nicht weit genug. So kritisieren sowohl das Forum Informationsfreiheit als auch epicenter.works sowie die Vereinigung der Parlamentsredakteure und der Presseclub Concordia die vierwöchige Wartefrist auf Auskünfte als zu lange. Auch fehlt aus ihrer Sicht ein "Informationsfreiheitsbeauftragter" zur Überwachung der Transparenzregeln. Die geplante 100.000 Euro-Grenze für die Offenlegung staatlicher Verträge ist allen vier Organisationen deutlich zu hoch.

Forum Informationsfreiheit und epicenter.works fordern die Verkürzung der Wartefrist von vier auf zwei Wochen. Dies wird auch vom Ökobüro, dem Dachverband der Umweltorganisationen, sowie von T-Mobile ("Magenta") unterstützt. Die beiden Transparenz-Organisationen begrüßen das erstmals explizit eingeräumte Recht auf (auch teilweisen) Dokumentenzugang und die Verpflichtung der Behörden, in jedem Fall eine Interessensabwägung zwischen Geheimhaltung und Offenlegung vorzunehmen. Allerdings kritisieren sie, dass Behörden nur Unterlagen aus ihrem unmittelbaren Wirkungsbereich herausgeben sollen und nicht alle ihnen vorliegenden Informationen.

Die Liga für Menschenrechte warnt außerdem, dass der türkis-grüne Plan auch parlamentarische Anfragen an die Regierung erschweren würde. Die im neuen Gesetz vorgesehenen Geheimhaltungsgründe würden nämlich auch gegenüber dem Parlament gelten. Die historische Streitfrage, ob sich Minister gegenüber den Abgeordneten auf das Amtsgeheimnis berufen können (oder ob es sich dabei um ein Redaktionsversehen bei der Verfassungsreform 1929 handelt), würde damit zugunsten der Regierung geklärt. Auch sonst erlaubt das Gesetz für die Liga zu viel an Geheimhaltung, etwa wenn Informationen zur "Vorbereitung einer Entscheidung" unter Verschluss gehalten werden. Hier wird eine Einschränkung auf Gerichtsverfahren gefordert. Auch die Journalistenvertreter kritisieren die Geheimhaltunsgründe als zu zahlreich und zu ungenau.

Gleich vorsorglich abgelehnt werden die von den Aktivisten geforderten Verbesserungen von den Ländern. Aus Sicht der in St. Pölten angesiedelten Verbindungsstelle der Bundesländer kommen weder ein Informationsfreiheitsbeauftragter noch kürzere Fristen infrage. Im Gegenteil: wer wegen einer verweigerten Auskunft vor Gericht zieht, sollte laut Verbindungsstelle drei Monate (nicht zwei Monate) auf ein Urteil warten müssen. Gefordert werden auch Ausnahmen für Landesunternehmen und (wie schon von den Landtagspräsidenten) für die Landtage.

Die Länder sind hier in einer starken Position, denn sie können jede künftige Gesetzesänderung blockieren. ÖVP und Grüne wollen nämlich per Verfassungsbestimmung verankern, dass das Informationsfreiheitsgesetz "nur mit Zustimmung der Länder kundgemacht werden darf". Tirol pocht darauf, dass dieses Vetorecht auch für den aktuellen Entwurf gelten muss. Die Verbindungsstelle fordert daher Verhandlungen über den Inhalt. Mehrere Länder fürchten auch zusätzliche Verwaltungskosten. Der Gemeindebund hatte die geplanten Regeln bereits zuvor als praxisfern und kostentreibend kritisiert. Auch die Sozialversicherungen bezweifeln die von der Regierung behauptete längerfristige Kostenneutralität der neuen Auskunftsregeln.

Bedenken hat auch die Datenschutzbehörde. Sie sollte gemäß den Regierungsplänen staatliche Stellen über die neuen Auskunftsregeln beraten, was sie aber als unpraktikabel ablehnt. Stattdessen schlägt die Datenschutzbehörde vor, dass sie im Streitfall darüber entscheiden könnte, ob eine Auskunft zu erteilen ist oder nicht (oder als Ombudsstelle eine Empfehlung aussprechen könnte). Eine Aufstockung des Personals um 42 Vollzeitstellen wäre aus Sicht der Behörde aber auch für die von Türkis-Grün vorgesehene Beratung nötig.

VfGH gegen "Dissenting Opinion"

Bedenken hegt auch die Justiz - und zwar nicht nur gegen die neuen Auskunftspflichten, sondern auch gegen die ins Gesetz eingeflochtene "Dissenting Opinion" am Verfassungsgericht. Dessen Mitglieder sollen abweichende Stellungnahmen abgeben dürfen, wenn sie mit einer Entscheidung unzufrieden sind. Der VfGH befürchtet, dass darunter die Akzeptanz leiden könnte und kritisiert zudem, dass der Plan mit dem eigentlichen Zweck der Informationsfreiheit "nichts zu tun hat".

Auch die Richtervereinigung lehnt Sondervoten am VfGH ab. Sie sperrt sich außerdem gegen zusätzliche Auskunftspflichten bei Rechtsprechung und Ermittlungen. Auch der Verwaltungsgerichtshof lehnt eine Auskunftspflicht über Einzelverfahren ab. Der Dachverband der Verwaltungsrichter fordert, dass die neue Informationspflicht nur für die Justizverwaltung gelten soll, nicht aber für die "Organe der Gerichtsbarkeit". Als Alternative könnte sich der Verfassungsgerichtshof eine Erweiterung der bestehenden Akteneinsicht vorstellen.

Das Oberlandesgericht Wien kritisiert außerdem die Behauptung der Regierung, das Amtsgeheimnis würde künftig abgeschafft. Das OLG verweist darauf, dass die bestehenden Geheimhaltungsgründe im Wesentlichen auch ins neue Gesetz übernommen werden. Demnach kann eine Auskunft u.a. verweigert werden, wenn die Geheimhaltung zur "Vorbereitung einer Entscheidung" nötig ist. "Ein rechtlich verbindlicher Bereich, der die staatlichen Organe zur Geheimhaltung verpflichtet, bleibt erhalten, geändert wird nur die rechtliche Systematik, mit der dies angeordnet wird", schreibt das Oberlandesgericht dazu.

Widerstand gegen die neuen Regeln kommt auch von einer Reihe von betroffenen Institutionen und Firmen. So lehnen die Sozialversicherungen das "Jedermannsrecht" auf Auskünfte ab, weil es der Selbstverwaltung widerspreche. Die (teil)staatlichen Energieunternehmen fordern eine Ausnahme, weil sie im Wettbewerb mit privaten und börsenotierten Firmen ohne Informationspflicht stehen. Und die Casinos Austria finden Rechnungshofprüfungen ab 25 Prozent Staatsbeteiligung "systemwidrig".

Volksanwaltschaft will mehr Prüfkompetenz

Die Volksanwaltschaft wünscht sich eine Ausweitung ihrer Prüfkompetenz auf ausgegliederte Rechtsträger ähnlich wie beim Rechnungshof. Da Bereiche der Daseinsvorsorge wie etwa Krankenhausträger immer öfter ausgelagert werden, können sie von der Volksanwaltschaft nicht geprüft werden. "Je nach Rechtsform kann die Volksanwaltschaft zum Beispiel in einem Bundesland die Landesspitäler prüfen, in einem anderen aber nicht", erklärt der derzeitige Vorsitzender Bernhard Achitz (SPÖ).

Diesen Wunsch hat die Volksanwaltschaft in ihrer Stellungnahme zum Informationsfreiheitsgesetz und weiteren Gesetzen dem Bundeskanzleramt sowie dem Nationalrat übermittelt. "Die Ausweitung der Prüfkompetenzen auf ausgegliederte Gesellschaften, wie zum Beispiel die Asfinag oder Bundesforste, wäre ein wesentlicher Beitrag zu Transparenz und Bürgernähe und ein wichtiger Beitrag zur 'Stärkung der Volksanwaltschaft, die auch im Regierungsprogramm angekündigt wurde", sagt Volksanwalt Walter Rosenkranz (FPÖ).

Volksanwalt Werner Amon (ÖVP) weist darauf hin, dass auch im kommunalen Bereich etwa Stadtwerke, Friedhöfe oder Verkehrsbetriebe offiziell nicht von der Volksanwaltschaft geprüft werden dürfen: "Die Zusammenarbeit mit diesen Organisationen funktioniert zwar zum Großteil gut, in einigen Fällen muss bei der Behebung von Missständen der Umweg aber über die Träger gegangen werden. In diesen Fällen wäre die Ausweitung der Prüfkompetenz eine Qualitätsverbesserung."

Die Ausweitung der Prüfkompetenzen würde in der Volksanwaltschaft keine zusätzlichen Personalressourcen notwendig machen, da die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger ohnedies aufgenommen und bearbeitet werden. Die Arbeit fällt ohnehin an, wäre aber leichter, wenn die betreffenden Organisationen zur Kooperation verpflichtet wären.

Amnesty International begrüßt Abschaffung des Amtsgeheimnisses

Amnesty International begrüßte die Abschaffung des Amtsgeheimnisses als "längst überfälligen Schritt", sah dennoch weiterhin Verbesserungsbedarf. "Unsere Analyse des geplanten Gesetzespakets hat gezeigt, dass es eine noch klarere Orientierung an menschenrechtlichen Prinzipien braucht. Ein Beispiel dafür ist, wenn es um Informationen über Eingriffe in die Menschenrechte oder Korruption geht. Solche Informationen dürfen niemals zurückgehalten werden, da es hier ein öffentliches Interesse gibt. Wir fordern daher eine klarere Verankerung dieser Offenlegungsinteressen im Gesetz", sagte Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich, in einer Aussendung.

So sollen Einschränkungen beim Informationszugang aus Gründen der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung erforderlich und verhältnismäßig sein. Informationen über Menschenrechtseingriffe sollen aus Gründen der nationalen Sicherheit niemals zurückgehalten werden dürfen. Amnesty fordert daher eine deutlichere Verankerung dieser besonderen Offenlegungsinteressen im Gesetzestext.

Whistleblower sollen laut Amnesty keinerlei strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt werden. Im aktuellen Gesetzestext werde dies jedoch nicht thematisiert. Amnesty fordert hier ein klares Bekenntnis zum Schutz und zur Stärkung von Whistleblowern.

Verbesserungspotenzial ortet AI auch bei den Fristen für die Erstellung von Bescheiden: Diese sind zu lange, kritisiert Amnesty. Das könnte das Recht auf raschen Informationszugang untergraben. Außerdem gibt es Bedenken, ob durch die aktuelle Ausgestaltung der Verwaltungsgerichtsbarkeit ein effektiver und zeitnaher Rechtsschutz sichergestellt werden kann.

(APA/Red)

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