Man blieb die gesamte Zeit im selben Gebiet. Die beiden Oberländer sind routinierte Taucher. Schon oft waren sie gemeinsam unterwegs. Dieses Mal wollten sie Reviere im gesamten Roten Meer besuchen. Ein Münchner Reiseveranstalter bot von Port Sudan aus Entsprechendes an. Im Rahmen eines zweiwöchigen Aufenthalts bestünde große Flexibilität, man könne auch ganz in den Norden fahren und Gebiete aufsuchen, die bei einwöchigen Trips nicht zur Debatte stünden, so das Versprechen im bunten Katalog.
Enttäuschung ist groß
Vor Ort offenbarte man meinen Mandanten, dass man nach einer Woche zurück in den Süden fahren müsse, um weitere Passagiere an Bord zu nehmen. Es gäbe gar keine Zwei-Wochen-Trips, außer man chartere das ganze Segelschiff, wiederholt Rechtsanwalt Christoph Ganahl die Auskunft des Tauchguides. Dazu kamen ungünstige Windverhältnisse und ein kranker Passagier. Kurzum: Man besuchte nie die versprochenen Gebiete im Norden, sondern schipperte auch die zweite Woche in der selben Region herum. Meine Klienten wollten die Hälfte ihres Geldes zurück, so Ganahl. Der Veranstalter führte ins Treffen, dass Wind und Wetter, sowie der kranke Passagier, der an Land gebracht werden musste, für das Umdisponieren verantwortlich gewesen seien. Das Erstgericht wies die Klage der Urlauber zur Gänze ab.
Teilerfolg für Urlauber
Verschulden treffe den Veranstalter keines, so auch das Berufungsgericht. Wetterumschwung und Erkrankung eines Mitreisenden seien kein Verschulden. Mangelhaft geleistet räumte das Gericht jedoch ein. Da Preisminderung in Folge mangelhafter Leistungserbringung kein Verschulden voraussetzt, erhielten die beiden zumindest einen Ersatz von 15 Prozent des bezahlten Preises, also 320 Euro pro Person. Das Urteil ist rechtskräftig.
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