Zum Tatort Landesgericht kehrte der frühere Leiter der dortigen Strafabteilung vorgestern zurück – allerdings nicht mehr als Justizbeamter, sondern als Häftling im Auftrag einer Anwaltskanzlei. Mit einem großen Aktenkoffer ging der Fußfesselträger am Montag kurz vor 14.30 Uhr im ersten Stock an der Kanzlei vorbei, die er jahrelang geleitet hatte, und betrat die Kanzlei für Haftrichter.
Im Mai 2013 ist der Feldkircher am Oberlandesgericht Innsbruck vor allem wegen Amtsmissbrauchs rechtskräftig zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nach Ansicht der Gerichte hatte der Justizbeamte zwischen 1995 und 2009 fürs Kopieren von Gerichtsakten für Rechtsanwälte und Versicherungen widerrechtlich rund 400.000 Euro privat kassiert. Phasenweise hat der Kanzleibedienstete laut Urteil bis zum Doppelten der amtlichen Gerichtsgebühren verlangt und erhalten.
Einen Teil seiner Freiheitsstrafe hat der entlassene Beamte im Gefängnis verbüßt. Derzeit befindet sich der 53-Jährige im elektronisch überwachten Hausarrest. Er darf mit einer vorzeitigen Haftentlassung auf Bewährung nach dem Vollzug der Hälfte der Sanktion rechnen.
Arbeit, Voraussetzung für die Gewährung der Fußfessel, hat der Häftling in einer renommierten Anwaltskanzlei gefunden. Die Kanzlei hat in der Vergangenheit auch einmal einen ehemaligen Richter des Landesgerichts Feldkirch beschäftigt, als juristischen Mitarbeiter. Der Jurist war wegen falscher Zeugenaussage verurteilt worden und darf deshalb nicht mehr als Richter tätig sein.
Eine suspendierte Richterin des Landesgerichts wurde wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch im Testamente-Justizskandal zu zwei Jahren und acht Monaten Haft, davon zehn Monate unbedingt, verurteilt. Die Vizepräsidentin des Landesgerichts soll ein gefälschtes Testament erstellen lassen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Hälfte aller Anwälte
Im ersten Stock des Landesgerichts kritisierten zwei Rechtsanwälte in der vergangenen Woche vor einem Zivilprozess im Gang die unterschiedlichen Strafen. Im Vergleich zur Sanktion für die Vizepräsidentin sei jene für den Akten kopierenden Gerichtsbeamten viel zu hoch ausgefallen, sagten die Anwälte. Dafür kamen in der Kopien-Causa alle Anwälte als Kunden des Beamten straffrei davon. Sonst wäre die Hälfte aller Anwälte in Vorarlberg zu verurteilten gewesen, meinte einer der Anwälte.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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