Es war der Abend des 10. Oktober 1998, als zwei Räuber in das Anwesen der Geschwister Hartmann in Frastanz-Kübla eindrangen und den Landwirt überwältigten. Hartmann überlebte die Gewalttätigkeit seiner Peiniger nicht – er starb aufgrund der massiven Mißhandlungen, die ihm zugefügt worden waren. Schwer verletzt wurde auch die ältere Schwester des Landwirts. Die beiden Täter erbeuteten rund 300.000 Schilling Bargeld.
Zahlreiche Hinweise führten die Kriminalabteilung bald auf die Fährte der beiden mutmaßlichen Haupttäter. Günther G. wurde wenige Tage nach der Tat in einem Zug geschnappt, Egon K. wurde kurze Zeit danach in seiner Wohnung in Graz festgenommen. Die Verbindung zwischen den beiden Männern: sie kannten sich aus dem “Häf‘n”.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handelte es sich beim brutalen Verbrechen allerdings nicht um einen Raubmord, sondern um einen “schweren Raub mit Todesfolge”. Die Strafandrohung für dieses Delikt weicht allerdings kaum von jener für Mord ab. Dieses Verbrechen wird mit einer Gefängnisstrafe von zehn bis 20 Jahren oder mit lebenslänglich geahndet. Am 8. Und 9. Juli werden sich Günther G. und Egon K. vor dem Schwurgericht verantworten müssen.
Von Gerda Zimmermann
(Bild: VN)
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