Von Christiane Eckert
Dass er aggressiv und böse wird, wenn er Hochprozentiges getrunken hat, weiß der 57-jährige Liechtensteiner. Bereits 2017 wurde er deshalb in seiner Heimat wegen einer ähnlichen „Schnapsgeschichte“ verurteilt. Dieses Mal geht es darum, dass er zunächst den Hund einer Feldkircher Tankstellenangestellten streicheln wollte. Die bat, dies zu unterlassen, was den Möchtegernstreichler wütend machte. „Ihr Nazischweine“, beschimpfte er die Deutsche.
Gedroht
Außerdem drohte er: „Ich hau Dir eine auf die Schnauze und schicke jemanden vorbei, der Dir eine draufhaut“. Während die Beschimpfung straffrei ist, gilt letzteres als gefährliche Drohung. Der Richter verhängt eine Geldstrafe von 960 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. „So etwas darf nicht mehr passieren, ich bin so ein Trottel, es tut mir so leid“, zeigt sich der Mann reuig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(Red.)
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