Der Angeklagte musste sich wegen Raubes verantworten. Laut Anklage hatte er eine Angestellte mit einer in einen Plastiksack gewickelten Tube bedroht und 4800 Euro erbeutet. Nach nur einstündiger Fahndung klickten die Handschellen. Seitdem sitzt der junge Mann in U-Haft.
Einschlägig vorbestraft
Der 23-Jährige, der schon einmal wegen Überfällen eingesessen hatte, bekannte sich schuldig. Er habe Geld gebraucht und sei damals schwer drogenabhängig gewesen, begründete er die Tat. Verteidiger German Bertsch verwies auf die “eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit” seines Mandanten. “Er war aufgrund seiner Drogensucht völlig am Boden und verzweifelt”, betonte Bertsch in seinem Schlussplädoyer und erbat ein mildes Urteil. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Claudia Egger verhängte schließlich eine Freiheitsstrafe von drei Jahren.
Außerdem wurde die bedingte Strafnachsicht einer früheren Verurteilung widerrufen der 23-Jährige bekommt somit 16 Monate zusätzlich aufgebrummt. Strafmildernd wirkten sich laut Egger das Geständnis, die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit und die sichergestellte Beute aus. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
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