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Tachograf-Manipulation am Lastwagen ist eine Straftat

Lkw-Fahrer wegen Fälschung öffentlicher Beglaubigungszeichen angeklagt.
Lkw-Fahrer wegen Fälschung öffentlicher Beglaubigungszeichen angeklagt. ©Bilderbox/Symbolbild
Feldkirch - Angeklagter Lkw-Fahrer soll seinen Fahrtenschreiber außer Kraft gesetzt haben.

Die Manipulation von Lkw-Fahrtenschreibern zur Vermeidung der vorgeschriebenen Ruhezeiten ist in Österreich eine Straftat. Dazu hat die Staatsanwaltschaft einen Lkw-Fahrer wegen der Fälschung öffentlicher Beglaubigungszeichen angeklagt. Wer sich so strafbar macht, kann mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden.

Im Strafprozess am Landesgericht Feldkirch konnte noch kein Urteil gefällt werden. Denn der Angeklagte bestreitet den Tatvorwurf: Er habe sein digitales EG-Kontrollgerät am 17. November 2012 nicht mit einem Magneten außer Betrieb gesetzt.

In Deutschland von Polizei erwischt

Der unbescholtene Angeklagte gab aber zu, dass er mit einer solchen Manipulation im vergangenen Jahr in Deutschland von der Polizei erwischt worden sei. In Deutschland gilt das aber nicht als gerichtlich zu ahndendes strafbares Verhalten, sondern als Verwaltungsstraftatbestand. 2500 Euro habe er als Geldbuße in Deutschland bezahlen müssen, sagte der Lkw-Fahrer.

Im November 2012 aber sei er ohne Magnet-Trick von Lustenau nach Koblach gefahren. Die Polizei stellte bei ihrer Kontrolle in Koblach­ keinerlei Tachograf-Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten fest. Während der vorgenommenen Probefahrt unter Polizei-Aufsicht funktionierte der Fahrtenschreiber jedoch plötzlich wieder. Die Polizei geht davon aus, dass der Lkw-Fahrer beim angeordneten Absatteln des kein Kennzeichen aufweisenden Anhängers unbemerkt den Magneten entfernt hatte.

“Nicht auf der Nudelsuppe dahergeschwommen”

Der angeklagte 23-Jährige ist mit der Erstellung eines gerichtlichen Gutachtens durch den Sachverständigen Christian Wolf einverstanden. Sollte der Sachverständige eine Manipulation und keine technische Störung feststellen, müsste der Angeklagte zur drohenden Geldstrafe auch noch die Kosten für das Gutachten übernehmen. Darauf machte Richter Martin Mitteregger aufmerksam, der auch anmerkte, das Gericht sei „nicht auf der Nudelsuppe dahergeschwommen”.

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