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Tabus im Italien Urlaub - ÖAMTC informiert

Um Strafen zu vermeiden, hat nun der ÖAMTC einige Tabus für den Italien Urlaub zusammengefasst.
Um Strafen zu vermeiden, hat nun der ÖAMTC einige Tabus für den Italien Urlaub zusammengefasst. ©ÖAMTC
Die Urlaubszeit hat bereits begonnen und Italien ist bei den Österreichern einer der beliebtesten Ziele. Doch trotz der Urlaubsstimmung, gibt es in paar Tabus, die man im Italien-Urlaub beachten sollte. Der ÖAMTC hat diese nun zusammengefasst und bietet mit der "Meine Reise" App eine Unterstützung an.

Der Sommerurlaub kann beginnen. Die Strände Italiens sind beliebt bei den Österreichern. Um sicher an das Ziel anzukommen, gibt es ein paar Tabus, die man einhalten sollte.

“ZTL”-Zone:
Sollte man ein historisches Stadtzentrum besuchen wollen, sollte man es vermeiden ohne Genehmigung in eine erkehrsberuhigte Zone, die sogenannte “Zona traffico limitato” (ZTL), einzufahren. Wird man erwischt, kann dies leicht einmal 80 Euro kosten. Wenn man in einer “ZTL” Zone ein Hotel beziehen möchte, sollte man sich vorab beim Personal eine Genehmigung geben lassen.

Rückwärts fahren in Mautstationen in Italien verboten

Mautstation:
Es ist verboten an Mautstationen rückwärts zu fahren. Es wäre klug, sich vorab zu informieren bzw. genau zu schauen, welche Spur man benötigt. “Landet man aus Versehen in einer falschen Spur oder funktioniert die Bezahlung nicht, sollte man auf keinen Fall zurückschieben”, rät die Expertin. “Sonst droht nicht nur eine hohe Geldstrafe, sondern im schlimmsten Fall sogar ein Fahrverbot. Stattdessen sollte man den Notrufknopf am Automaten verwenden.”

Warnwesten im Italien-Urlaub Pflicht für alle Reisende

Warnweste:
“Hat man in Italien eine Panne oder einen Unfall, müssen alle Personen, die das Fahrzeug verlassen, eine Warnweste tragen”, weiß die ÖAMTC-Expertin. “Radfahrer sind ebenfalls verpflichtet, eine Warnweste zu tragen, wenn sie nachts außerhalb des Ortsgebiets oder durch einen Tunnel fahren.”

Grüne Karte:
Die Grüne Karte ist zwar nicht verpflichtend, aber durchaus ratsam eine bei sich zu haben, falls es zu Kontrollen kommt. “Daher empfehlen wir dringend, die aktuelle Grüne Karte an Bord zu haben”, sagt die Clubtouristikerin.

Achtung vor Markenpiraterie in Italien

Fälschungen:
Es gibt auch in Urlaubsländern genügend gefälschte Marken. In Italien ist Markenpiraterie verboten. Wer trotz allem diese kauft und es klar ersichtlich ist, kann mit Strafen bis zu 10.000 Euro rechnen. Die Ware wird konfisziert.

Bezahlung der Strafen:
In Italien dürfen Strafzettel auf keinen Fall ignoriert werden. Offene Strafen können auch in Österreich zwangsweise eingetrieben werden – fünf Jahre lang und sogar bei der Wiedereinreise.

ÖAMTC-App “Meine Reise” hilft bei der Urlaubsplanung

Weitere Hilfreiche Tipps erhalten Sie auf der ÖAMTC-App “Meine Reise”. Hier erhalten Sie umfangfreiche Hilfestellungen zu Ihrem Urlaubsland. Karten, Reise-Checklisten, Reise-Kassa und Audio-Sprachführer sind ebenfalls enthalten. Die App ist kostenlos. Details und Download-Möglichkeit unter www.oeamtc.at/meinereise.

(Red.)

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