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Tabledance wurde zur Kostenfalle

Statt dem ursprünglich geplanten Bier floss der Champagner.
Statt dem ursprünglich geplanten Bier floss der Champagner. ©BilderBox
Dornbirn - Eigentlich wollte ein Dornbirner in einem Tabledance-Lokal nur ein Bier trinken. Doch durch die „Überredungskünste" der Tänzerinnen machte der Mann wesentlich mehr locker: Laut der Lokalbetreiberin soll er nicht weniger als fünf Flaschen Campagner bestellt haben. Den Preis – 1.345 Euro – klagte sie später beim Bezirksgericht Dornbirn ein.

Dabei hatte der Kunde bereits während seines Besuches 870 Franken hingelegt. Vor Bezirksrichter Walter Schneider verwickelten sich die die Parteien bezüglich der Rechnung dermaßen in Widersprüche, dass der Richter den Aussagen des Beklagten mehr Glauben schenkte. Das Beweisverfahren ergab, dass die tatsächliche Zechschuld des Dornbirners „nur” 405 Euro betrug. Die ursprüngliche Klage wurde abgewiesen, das Urteil ist rechtskräftig.

Den ausführlichen Artikel lesen Sie hier in der aktuellen Ausgabe der Vorarlberger Nachrichten.

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