„Club Bar”, Speiserestaurant, Tanzlokal – und Tabledance: Der nächtliche Treffpunkt im Herzen einer Vorarlberger Stadt ließ keine Wünsche offen. Auch nicht jene von Nachtschwärmern mit „Sitzfleisch”: So erstattete dereinst jemand Anzeige, dass die Sperrstunde um 2 Uhr dort eher weniger als mehr beachtet werde.
Jedenfalls wurde die Sache zur Causa für den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS). Verhört wurde dort eine Club-Mitarbeiterin. Sie verneinte die Sperrstunden-Übertretungen. Was sich als Lüge herausstellte. Und zu einer zweiten Vernehmung der Dame führte. Diesmal vor dem Bezirksgericht Bregenz.
„Ich habe damals gelogen”, so die etwas verwirrte Deutsche vor Richterin Melike Yolsal. Grund: „Der Chef hat mich damals angewiesen, ich solle etwas anderes als die Wahrheit aussagen.” Doch wer war damals der „Chef” des Lokals? Diese Frage sollte der Zweitangeklagte, der 38-jährige Discjockey des Clubs, der Richterin beantworten. Laut der Erstbeschuldigten sei er es nämlich gewesen, der hier das Sagen hatte. Kein anderer als er hätte die Gagen an die Table-Tänzerinnen bezahlt und auch bestimmt, wann sie sich an der Stange zu winden hätten.
Für Richterin Yolsal war nach kurzem Überlegen klar: So falsch die Aussagen der Erstbeschuldigten vor dem UVS waren, umso glaubwürdiger waren sie jetzt. Urteil: schuldig wegen Falschaussage vor einer Behörde, 320 Euro Strafe unbedingt. Die Verurteilte nahm an. Mehr als das Doppelte an Strafe (720 Euro) erhielt der Discjockey, ebenfalls wegen falscher Aussage vor Gericht. Die Richterin war überzeugt, dass er die Mitarbeiterin damals zur Falschaussage überredet hatte. Der Verurteilte überlegt sich noch, ob er die Entscheidung annehmen soll.
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