Der zweitgrößte heimische Mobilfunkanbieter warb mit Bandbreiten von bis zu 300 Mbit pro Sekunde Download und 50 Mbit Upload, garantierte in den Verträgen teilweise aber nur 180 Kbit Download und 90 Kbit Upload. Das schränke den Gewährleistungsanspruch ein, entschied das Handelsgericht, wie der VKI am Donnerstag erklärte
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. T-Mobile überlegt, Berufung einzulegen. Das Unternehmen erklärte gegenüber der APA, es sei technisch kaum möglich, genaue Angaben machen. Die tatsächliche Bandbreite hänge von der Position des Nutzers zur Antenne, der Auslastung der jeweiligen Zelle sowie weiterer zahlreicher Faktoren ab. Das Gesetz verlange jedoch Mindestangaben.
VKI hatte T-Mobile geklagt
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte T-Mobile im Auftrag des Sozialministeriums geklagt. Konkret ging es um Klauseln des Vertragsformblattes, das Kunden bei Vertragsabschluss zu unterzeichnen hatten.
Die Leistungsbeschreibung entspreche nicht den tatsächlichen Gegebenheiten und schließe die Verpflichtung zur Erbringung einer mangelfreien Leistung in Bezug auf die Bandbreite praktisch so gut wie aus, führte das Handelsgericht laut VKI aus. Daneben erklärte das Gericht noch zwei weitere Klauseln für unzulässig, weil sie gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen.
(APA/Red)
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