Für ÖVP-Wirtschaftssprecher Walter Lingg muss der Fall des 32-jährigen Türken, der in 16 Jahren gerade zwei Jahre gearbeitet hat und trotzdem rechtlich korrekt Anspruch auf Arbeitslosengeld und Notstandshilfe hatte, zum Anlass genommen werden, die rechtlichen Rahmenbedingungen genau unter die Lupe zu nehmen und die nötigen Änderungen herbeizuführen. Wer den Notstand regelmäßig selbst herbeiführt, sollte auch keinen Anspruch auf Notstandshilfe und wenn es sich um Ausländer handelt in Folge auch keinen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung haben! Prinzipiell gebe es, so Lingg, allerdings keinen Grund in dieser Frage zwischen Aus- und Inländern zu unterscheiden, wie das die FPÖ tut.
Presseaussendung: LAbg. Walter Lingg
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