“Leider gibt es da nichts zu beschönigen. Aus den mir vorliegenden Unterlagen gehen eindeutig 27 Dienstgeber hervor, bei denen der 32jährige Türke oftmals nur wenige Tage beschäftigt war. Zudem wurden über längere Zeiträume Arbeitslosengeld und Notstandshilfe bezogen, reagiert der freiheitliche Landesobmann, Landesrat Dieter Egger, auf die Darstellungen des AMS zum genannten Fall.
Faktum ist, dass das System in diesem Fall bis zum Maximum ausgenützt und der Sozialstaat dadurch voll belastet wurde. In der Zeit von Dezember 2004 bis März 2006 wurde etwa bis auf drei Wochen ununterbrochen Notstandshilfe bezogen. Wenn man weiß, dass als Voraussetzung für die Zuerkennung von Notstandshilfe die Arbeitswilligkeit gilt, dann stelle ich diese in dem mir vorliegenden Fall ganz klar in Frage, kontert Egger. Der Gesetzgeber trägt hier die Verantwortung, dem AMS wirkungsvollere Instrumente zur Verhinderung solcher Missbrauchsfälle in die Hand zu geben. Sozialromantik führe in dieser Frage zu nichts.
Einen Ansatz sieht der freiheitliche Landesobmann erneut beim Fremdenrecht, denn der Faktor Beschäftigung finde nachwievor zu wenig Berücksichtigung. Egger verweist in diesem Zusammenhang auch auf das geltende Staatsbürgerschaftsgesetz: Einerseits wird bei den Verleihungsvoraussetzungen von einer hinreichenden Sicherung des Lebensunterhalts durch ein regelmäßiges Einkommen gesprochen und andererseits wird der Bezug von Notstandshilfe als finanzielle Voraussetzung anerkannt. Derartige Lücken im Gesetz müssen geschlossen werden. Wir treten daher u.a. dafür ein, dass der Staatsbürgerschaftswerber über ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit verfügen muss und generell die Frage der Beschäftigung stärker in den Mittelpunkt der Verleihungskriterien gestellt wird, erklärt der freiheitliche Landesobmann, Landesrat Dieter Egger, abschließend.
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