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SW: Prozess gegen Spieler vertagt

Die "NEUE" wurde am Dienstag am Landesgericht Feldkirch nach dem Mediengesetz zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung rund um die mögliche Verwicklung von SW Bregenz in den deutschen Wettskandal verurteilt.

Richter Melter sah den von der „Neuen“ angestrebten Wahrheitsbeweis als nicht erbracht an. „Neue“-Anwalt Bertram Grass meldete Berufung an, diese hat aber keine aufschiebende Wirkung.

Die Gegendarstellung muss innerhalb von fünf Tagen publiziert werden. Nachdem sie „gleichwertig in der Veröffentlichung“ sein muss, wird sie sich auf der Titelseite wiederfinden.

Der „Neuen“ gelang es am Montag nicht, den Wahrheitsbeweis ihrer Darstellung anzutreten. Ein von der Tageszeitung aufgerufener Zeuge, der als freier Mitarbeiter der „Neuen“ den Artikel mitverfasst hatte, behauptete vor Gericht, der Artikel stütze sich auf die Angaben zweier Informanten. Einer davon, ein Deutscher, sei persönlich in den Wettskandal verwickelt. Beim einheimischen Informanten handle es sich um eine „sportliche Größe“, die Kontakte zu Sportlern in ganz Europa habe. Laut der beiden Informanten seien die Spieler „sicher darin verwickelt“.

Für Richter Melter blieben bei den Ausführungen des Zeugen einige Fragen ungeklärt. So etwa, dass die Geldübergabe im Sommer, eine der Spielmanipulationen aber erst im November stattgefunden haben soll. „Der Zeuge hat den Eindruck vermittelt, dass die Beweislage für eine solch derart große Anprangerung nicht gerechtfertigt ist“, begründete Melter sein Urteil.

Prozess wegen übler Nachrede vertagt

Der Prozess der drei SW Bregenz-Spieler Tolja, Grabic und Ikanovic gegen die “NEUE” und zwei ihrer Redakteure wegen übler Nachrede wurde am Dienstag am Landesgericht Feldkirch nach wenigen Minuten vertagt.

Nachdem die drei Spieler nicht zum Prozess erschienen, beendete Richter Norbert Melter die Verhandlung nach der Feststellung der Personaldaten der beiden Zeitungsredakteure.

Spieler-Anwalt Nicolas Stieger begründete das Nichterscheinen seiner Mandaten mit der am Montag erlangten Kenntnis, dass bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch ein Akt über die drei Spieler angelegt worden sei. „Nachdem wir den Inhalt des Akts nicht kennen, machen die drei Spieler von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch“, sagte Stieger. Für den Nachweis der üblen Nachrede sei eine Aussage seiner Mandanten nicht notwendig. Er habe zwar ein Schriftstück der drei Spieler bei sich, in dem sie sich auf das Entschlagungsrecht berufen. „Richter Melter wollte aber von den Spielern persönlich hören, dass sie nicht aussagen“, sagte Stieger.

Die „Neue Vorarlberger Tageszeitung“ hatte am 19. Februar im Zusammenhang mit dem Wettskandal in Deutschland die Namen der drei Spieler genannt und den Verdacht geäußert, Grabic, Ikanovic und Tolja seien mit 60.000 Euro bestochen worden und hätten Spiele manipuliert. Wegen übler Nachrede wollen die Spieler jeweils rund 36.000 Euro von der Tageszeitung.

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