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Suspendierter Vorarlberger Unteroffizier - Lange Liste an Vorwürfen

Beschuldigter soll Waffen gegen Untergebene gerichtet und Flüchtlinge misshandelt haben.
Beschuldigter soll Waffen gegen Untergebene gerichtet und Flüchtlinge misshandelt haben. ©APA/ANDREAS PESSENLEHNER/Symbolbild
In der Sache um einen Vorarlberger Unteroffizier, der suspendiert worden war, weil er im Dienst ausländerfeindliche Handlungen gesetzt haben soll, sind nun neue Details bekannt geworden.

Die Vorwürfe gegen den Beschuldigten wären “mannigfaltig”, teilte die Staatsanwaltschaft Eisenstadt (StA) gegenüber der APA mit. Das Ermittlungsverfahren sei noch am Laufen.

Vorwurf der Wiederbetätigung, gefährlichen Drohung und Verhetzung

Dem Beschuldigten würden unter anderem Wiederbetätigung, gefährliche Drohung und Verhetzung vorgeworfen. Im Zusammenhang mit dem Verhalten des Unteroffiziers werde auch in Richtung Missbrauch der Amtsgewalt ermittelt, erklärte StA-Sprecher Roland Koch. Die Vorfälle sollen sich im Zeitraum von Ende Jänner bis Ende März “weit überwiegend” beim Assistenzeinsatz im Burgenland abgespielt haben. Die Sache war vom Bundesheer Mitte April angezeigt worden.

Vorarlberger soll Flüchtlinge als “Schweine” bezeichnet haben

Der Vorarlberger soll – neben antisemitischen Äußerungen – Flüchtlinge als “Schweine” bezeichnet und über diese gesagt haben, dass sie besser erfrieren sollten. Außerdem soll er Waffen – etwa Pistolen – gegen Untergebene gerichtet haben – unter anderem gegen eine Unteroffizierin.

Flüchtlinge misshandelt?

Laut Koch werde ebenfalls zu klären sein, ob der Beschuldigte im Zusammenhang mit dem Nichteinhalten von Lade- und Entladevorschriften der Waffen auch körperliche Gefährdungen zu verantworten habe. Der Mann soll zudem Flüchtlinge misshandelt haben. Ihm wird vorgeworfen, auf diese hingetreten und auch mit der Taschenlampe hingeschlagen zu haben.

Ermittlungen noch nicht abgeschlossen

Der Beschuldigte wurde Mitte April suspendiert und trat laut einem Sprecher des Militärkommandos Vorarlberg mit Ende Juli vom Dienststand aus. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind noch nicht abgeschlossen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

(APA)

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