Dann müssen all jene, die am Arbeitsort physischen Kontakt zu anderen Personen nicht ausschließen können, einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis mit sich führen.
Die Handelssparte in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) begrüßt die nun eingeführte 3G-Pflicht am Arbeitsplatz. Diese sei eine wichtige Maßnahme im Rahmen des Pandemie-Managements, auch sei die Kontrollpflicht des Arbeitgebers "nicht überspannt" durch die Regelung. WKÖ und die Gewerkschaft GPA begrüßen auch, dass durch die neue Verordnung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Lebensmittelhandel keine Maske mehr tragen müssen.
"Maskenbefreiung bedeutet enorme Erleichterung"
Durch die neue Verordnung gebe es nun auch endlich die lang geforderte Gleichstellung der Mitarbeiter im Lebensmittelhandel mit denen im restlichen Handel. "Gerade die Beschäftigten im Lebensmittelhandel sind körperlich besonders gefordert und mussten seit eineinhalb Jahren durchgehend eine Maske tragen. Für sie bedeutet die Maskenbefreiung eine enorme Erleichterung", so der Spartenobmann Rainer Trefelik.
Um den 3G-Nachweis bei den Christkindlmärkten zu erleichtern, könnten auch Bänder an die Besucher vergeben werden. Die Bänderausgabe könne außerhalb oder innerhalb des Marktareals erfolgen. "Mit dieser Klarstellung ist sichergestellt, dass Christkindlmärkte stattfinden können, da nicht das gesamte Marktareal eingezäunt werden muss", so Trefelik.
Ende der Maskenpflicht sei längst überfällig
Die Gewerkschaft GPA ist ebenso erleichtert, dass im Zuge der Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz mit 1. November die Maskenpflicht für Angestellte im Handel entfällt. Das ganztägige Arbeiten mit einer FFP2-Maske sei insbesondere im Lebensmittelhandel eine enorme Belastung, das Ende der Maskenpflicht sei längst überfällig, so Anita Palkovich, Wirtschaftsbereichssekretärin für den Handel in der Gewerkschaft GPA.
Stichprobenartige Kontrollen
Auch der Handelsverband begrüßt die Einführung einer 3G-Nachweispflicht am Arbeitsplatz ab 1. November. Die neue Regelung bedeute auch eine Erleichterung für Angestellte im Non-Food-Handel: Denn bisher waren im Non-Food-Handel nur geimpfte und genesene Beschäftigte von der Maske befreit, getestete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hingegen mussten bei Kundenkontakt immer eine FFP2-Maske tragen. Nun sei die Forderung nach einer Gleichstellung aller Beschäftigten im Handel bei der Maskenpflicht von der Regierung umgesetzt worden. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsministerium sollen weiterhin "maximal stichprobenartige Kontrollen" erforderlich sein, so der Handelsverband in einer Aussendung.
Ablehnung kommt von der Freiheitlichen Wirtschaft: 3G am Arbeitsplatz setze Arbeitgeber und Arbeitnehmer "sinnlos unter Druck" und sei eine "reine Schikane zur Durchsetzung der allgemeinen Impfpflicht", so der Bundesobmann-Stellvertreter der Freiheitlichen Wirtschaft, Reinhard Langthaler. Völlig ungeklärt ist für Langthaler der Datenschutz bei PCR-Tests.
(APA)
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