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Stück Draht steckt nun im Herz fest

Das Risiko, dass es durch den im Herz feststeckenden Draht zu weiteren Komplikationen kommen kann, halten Ärzte für gering, aber nicht für ausgeschlossen.
Das Risiko, dass es durch den im Herz feststeckenden Draht zu weiteren Komplikationen kommen kann, halten Ärzte für gering, aber nicht für ausgeschlossen. ©Symbolbild/Bilderbox
Herzinfarktpatient klagt am Landesgericht Hersteller des Stent-Drahts, der beim Eingriff abgebrochen ist.

Zu einer seltenen Komplikation ist es bei der Behandlung des Herzinfarktpatienten im Landeskrankenhaus Feldkirch gekommen. Beim Einsetzen von Stents ist ein Stückchen Draht abgebrochen. Stents sind Gefäßstützen aus Drahtgeflecht. Monate später wurde bei einer Nachbehandlung ein Teil des abgebrochenen Sicherungsdrahts entnommen. Verblieben ist im Herz des Unterländer Familienvaters aber ein zwei bis drei Millimeter langer Drahtteil, der nicht geborgen werden kann. Denn das Stückchen Draht ist mit dem Herzmuskel verwachsen.

Beunruhigt

Das Risiko, dass es durch den im Herz feststeckenden Draht zu weiteren Komplikationen kommen kann, halten Ärzte für gering, aber nicht für ausgeschlossen. Der behandelte Patient hat wegen des Herzdrahts bislang keine körperlichen Beschwerden gehabt, ist aber nach eigenen Angaben beunruhigt. „Was ist, wenn der Draht sich irgendwann löst und im Herz herumschwirrt?“, fragt sein Bregenzer Rechtsvertreter Florian Reiterer.

Der Jurist hat für seinen 46-jährigen Mandanten am Landesgericht Feldkirch Klagen eingereicht. Davon wurde inzwischen eine abgewiesen. Dabei handelt es sich um die Schadenersatzklage gegen die Krankenhausbetriebsgesellschaft. Zivilrichterin Birgit Vetter ist im Ärztehaftungsprozess dem medizinischen Gutachten eines Kardiologen gefolgt und hat festgestellt, dass den Spitals­ärzten kein Behandlungsfehler unterlaufen ist. Zwei Prozent beträgt nach Einschätzung des Sachverständigen das Risiko, dass beim Einsetzen eines Stents ein Stück Draht bricht.

Zweiter Prozess

Anhängig ist am Landesgericht der zweite Zivilprozess, in dem die US-Herstellerfirma des Koronardrahts die beklagte Partei ist. Dabei fordert der klagende Patient in dem Produkthaftungsprozess 7000 Euro Schmerzengeld – davon 2000 Euro für die Nachbehandlung und 5000 Euro für psychische Schmerzen. Zudem verlangt der Kläger, dass der beklagte Hersteller des Medizinprodukts für allfällige zukünftige Schäden aus dem Vorfall mit dem abgebrochenen Draht haften muss.

Der beklagte Hersteller des Koronardrahts meint aber, es liege kein Materialfehler vor. Der Draht könne etwa wegen der besonderen Anatomie des Patienten abgebrochen sein.

Zivilrichter Norbert Stütler schlug in der ersten Verhandlung einen Vergleich mit einer Zahlung von 30.000 Euro an den Kläger vor. Am Ende der Vergleichsverhandlungen wäre der Kläger mit 25.000 Euro zufrieden gewesen – der Haftpflichtversicherung der beklagten Partei war das aber zu viel.

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