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Studiengebühren: Sommersemester an der FH Vorarlberg gratis

Rund 60 Prozent der FH-Studenten müssen weiterhin zahlen.
Rund 60 Prozent der FH-Studenten müssen weiterhin zahlen. ©VMH/Symbolbild
Dornbirn - An den Universitäten werden im mit März beginnenden Sommersemester keine Studiengebühren eingehoben. Den 21 Fachhochschulen steht seit 2001 frei, ob sie Studiengebühren einheben oder nicht. Im Sommersemester kann an der FH Vorarlberg gratis studiert werden.
Neue Studiengänge ab Herbst 2012

An den Pädagogischen Hochschulen (PH) gelten ähnlich umfangreiche Ausnahmeregelungen wie bisher an den Unis, an den Fachhochschulen (FH) müssen rund 60 Prozent der Studenten zahlen.

Fachhochschulen entscheiden selbst über Studiengebühren

Den 21 FH steht seit 2001 frei, ob sie Studiengebühren einheben oder nicht. An den FH Joanneum, Burgenland, Vorarlberg und Oberösterreich ist das Studium gratis, auch der Studiengang für Militärische Führung in Wiener Neustadt kann kostenlos besucht werden. Durften bisher generell nur die üblichen 363,36 Euro pro Semester eingehoben werden, können von Bürgern aus Nicht-EU-Staaten Beiträge bis zur Kostendeckung – das wären 10.000 Euro – verlangt werden.

Für die PH wurde, wie an den Unis, in einer Nationalratssitzung im September 2008 die de-facto-Abschaffung der Studiengebühren beschlossen. Die umfangreichen Ausnahmen bei Überschreitung der erlaubten Mindeststudiendauer gelten u.a. für Studenten, die überwiegend berufstätig sind, Kinder betreuen oder behindert sind. Nur Nicht-EU-Ausländer und Studenten, die die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um mehr als ein Semester überschreiten, müssen die 363,36 Euro pro Semester bezahlen.

Regelung der Studiengebühren aufgehoben

Wegen des verschulten Studiensystems schließen allerdings an den PH die meisten in Mindeststudienzeit ab, laut Unterrichtsministerium sind nur sechs Prozent beitragspflichtig. An den PH werden Bachelor- und Masterstudien tatsächlich in Studienabschnitte unterteilt. An den Unis ist das nicht der Fall; dass der Gesetzgeber trotzdem Studienabschnitte als Kriterium dafür herangezogen hat, ob jemand Gebühren bezahlen muss oder nicht, war Grund für die Aufhebung der Studiengebührenregelung für Universitäten durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH).

Auf Master-Niveau müssen derzeit an den PH indes alle Studenten bezahlen, die Höhe des Beitrags ist dabei je nach Lehrgang unterschiedlich und reichen von den üblichen 363 Euro pro Semester bis zu bis zu knapp 10.000 Euro für das zweijährige Studium. Derzeit gibt es an den PH Masterstudien nur unter dem Titel Weiterbildung, sie sind damit kostenpflichtig. Unterrichtsministerin Claudia Schmied (S) will allerdings im Zuge der Vorarbeiten für die neue Lehrerausbildung schon mit dem Studienjahr 2012/13 einen öffentlich-rechtlichen Master anbieten.

APA

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