AA

Studiengebühren-Befreiung für Berufstätige könnte Ende Juni 2018 auslaufen

Berufstätige Studenten könnten ab dem Wintersemester 18/19 Studiengebühren zahlen
Berufstätige Studenten könnten ab dem Wintersemester 18/19 Studiengebühren zahlen ©APA
Aab dem Wintersemester 2018/19 könnte die Befreiung von Studiengebühren für Berufstätige auslaufen, laut "Standard" hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Gesetzesstelle im Universitätsgesetz bereits im Dezember 2016 aufgehoben.

Die Reparaturfrist ist trotz mehrerer studienrechtlicher Novellen bisher nicht genutzt worden.

Studiengebühren-Befreiung für Berufstätige steht vor dem Ende

Hintergrund der VfGH-Entscheidung ist eine Beschwerde einer sowohl selbstständig als auch unselbstständig berufstätigen Langzeitstudentin der Uni Wien. Derzeit sind grundsätzlich alle Universitätsstudenten aus Österreich bzw. der EU innerhalb der Mindeststudienzeit plus zwei Semestern von der Zahlung von Studiengebühren befreit. Trotz Überschreitung dieser Zeit ebenfalls nicht zahlen müssen neben zahlreichen weiteren Ausnahmen auch berufstätige Studenten.

Als berufstätig gilt allerdings nur, wer Gesamteinkünfte in Höhe der 14-fachen Geringfügigkeitsgrenze (knapp 6.000 Euro im Jahr) vorweist. Das konnte die betroffene Studentin nicht, weil sie im Rahmen einer Gewinn- und Verlustrechnung bzw. nach Abzug von Sonderausgaben in ihrem Steuerbescheid sogar einen negativen Gesamtbetrag an Einkünften aufwies, heißt es im der APA vorliegenden Erkenntnis.

Passage laut VfGH gleichheitswidrig

Die Universität wies daher ihren Antrag auf Erlass bzw. Rückerstattung der Gebühren mit Verweis auf die betreffende Regelung im UG ab. Der VfGH kam in seinem Prüfungsverfahren aber zur Auffassung, dass diese Passage gleichheitswidrig ist. Die Befreiung solle nach den Intentionen des Gesetzes jenen Studenten zugutekommen, die aufgrund ihrer beruflichen Belastung weniger Zeit für ihr Studium aufwenden.

Dafür könne es keine Rolle spielen, ob sie steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen oder nicht. “Es ist kein sachlicher Grund dafür ersichtlich, warum Studierende auf die Geltendmachung einkommensteuerrechtlicher Vorteile verzichten sollen, um in den Genuss der finanziellen Begünstigung des §92 Abs1 Z5 UG zu kommen, wenn die Regelung ansonsten diese Begünstigung jedem erwerbstätigen Studierenden auch mit noch so hohem Einkommen zugesteht”, heißt es im Erkenntnis.

“Wer neben dem Studium auch arbeiten muss, hat es ohnehin schwer”

Konsequenz der eigentlich im Sinne der Studentin getroffenen Entscheidung: Sollte keine neue Regelung beschlossen werden, fällt die gesamte Gebührenbefreiung für berufstätige Langzeitstudenten weg. Das möchte die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) verhindern. “Wer neben dem Studium auch arbeiten muss, hat es ohnehin schwer. Darauf müssen Gesetze Rücksicht nehmen”, so die stellvertretende ÖH-Vorsitzende Hannah Lutz (VSStÖ) in einer Aussendung. Man arbeite aktuell einen Reparaturvorschlag des Paragrafen aus.

Im Wissenschaftsministerium verwies man auf APA-Anfrage auf die Koalitionsgespräche. “Ob die derzeitige Regelung bestehen bleibt oder geändert wird, oder ob es gänzlich neue Beitragsregelungen gibt, muss im Zuge der laufenden Regierungsverhandlungen definiert werden.” Diesen möchte man nicht vorgreifen.

Studiengebühren: Wer derzeit zahlen muss

Die Pflicht zur Zahlung von Studiengebühren an Universitäten ist derzeit komplex geregelt. Grundsätzlich sind alle Studenten aus dem EU- und EWR-Raum sowie bestimmte Drittstaatenangehörige von der Zahlungspflicht ausgenommen, wenn sie noch innerhalb der Mindeststudienzeit plus zwei Semester liegen. Auch wer länger studiert, kann eventuell auf zahlreiche Ausnahmeregelungen zurückgreifen. Neben der vom VfGH mit Ende Juni 2018 aufgehobenen Ausnahmeregelung für berufstätige Langzeit-Studenten sind die Gebühren auch Studienbeihilfenbeziehern und Behinderten zu erlassen. Ebenfalls keine Studienbeiträge bezahlen müssen Studierende für jene Semester, in den sie mindestens zwei Monate krank oder schwanger waren, Kinder bis zum siebenten Geburtstag hatten oder andere Betreuungspflichten übernehmen mussten sowie Studenten während Auslandssemestern.

Studenten aus Drittstaaten zahlen das Doppelte

Alle anderen Studenten zahlen grundsätzlich 363,36 Euro pro Semester. Studenten aus Drittstaaten berappen das Doppelte – hier sind wiederum Studenten aus Entwicklungsländern aber ganz ausgenommen. Ob bzw. wie viel ausländische Studenten bezahlen müssen, hängt vom konkreten Herkunftsland bzw. vom Aufenthaltstitel ab. Insgesamt zahlen derzeit in etwa 15 Prozent der Uni-Studenten Gebühren. Anders an den Fachhochschulen (FH): Hier entrichtet die überwiegende Mehrheit der Studenten 363,36 Euro pro Semester – einige Erhalter (FH Joanneum, FH Burgenland, Verteidigungsministerium, FH Vorarlberg, FH Oberösterreich) verzichten allerdings darauf.

SPÖ und AK für Reparatur

SPÖ und Arbeiterkammer (AK) wollen das Auslaufen der Studiengebühren-Befreiung für berufstätige Langzeitstudenten verhindern. Die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit Ende Juni 2018 aufgehobene Bestimmung müsse rasch repariert werden, forderte SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl in einer Aussendung.Es sei “absolut nicht einzusehen, warum Berufstätige, die arbeiten, Steuern zahlen und wegen ihrer Erwerbstätigkeit nicht in Mindestzeit studieren können, bestraft werden”, meinte Kuntzl.

Kritik übte sie an Wissenschaftsminister Harald Mahrer (ÖVP), der bisher “absolut untätig geblieben” sei. Kuntzl vermutet daher, dass man die Regelung “bewusst” auslaufen lassen wolle “und damit auch ein Einfallstor für allgemeine Studiengebühren aufmacht”. Auch AK-Präsident Rudi Kaske forderte, dass der Nationalrat die Studiengebührenregelung “am besten gestern ändern” solle. Ansonsten würden “ausgerechnet jene Studierenden benachteiligt, die sich ein Studium nicht leisten können, ohne nebenbei arbeiten zu müssen”.

(APA/Red.)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Österreich
  • Studiengebühren-Befreiung für Berufstätige könnte Ende Juni 2018 auslaufen