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Studienförderung

©Stadt Hohenems
 Die Stadt Hohenems fördert jedes Jahr Studierende aus Familien mit niedrigem Familieneinkommen. 

Personen, die für Hohenemser Studierende unterhaltspflichtig sind, die an einer Universität, Hochschule, Fachhochschule oder Akademie außerhalb Vorarlbergs inskribiert sind, können unter folgenden Voraussetzungen eine städtische Förderung beantragen: Hauptwohnsitz in Hohenems, Zweitwohnsitz am Studienort außerhalb Vorarlbergs, aktuelle Inskriptionsbestätigung, Lohn- und Einkommensnachweis der Eltern sowie Bestätigung des Studienerfolgs.

Antragsformular und Einreichung

Antragssteller für den Studenten ist die unterhaltspflichtige Person. Die Einreichung erfolgt mit dem amtlichen Formular „Studienförderung“, das bei Sabine Schweiger, Schlossplatz 1, Tel. 05576/7101-1243 oder E-Mail sabine.schweiger@hohenems.at, erhältlich ist.

Sie können das Dokument auch auf www.hohenems.at/studienfoerderung herunterladen, ausdrucken und an den oben genannten Stellen abgeben bzw. per E-Mail an die oben genannte Adresse schicken. Die Antragsfrist endet jeweils am 31. Oktober jeden Jahres.

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