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Strukturplan Gesundheit beschlossen

"Mit dieser erfreulichen Entscheidung kann eine einheitliche Rahmenplanung endlich österreichweit umgesetzt werden", so Landesstatthalter Hans-Peter Bischof.

Dies betonte Landesstatthalter Hans-Peter Bischof nach dem Beschluss des Österreichischen Strukturplanes Gesundheit (ÖSG) in der Sitzung der Bundesgesundheitskommission heute, Mittwoch, in Wien. Vorarlberg habe seine klare Position bereits in der Ausarbeitung des ÖSG entscheidend eingebracht und die Argumente aus dem Ländle wurden gehört und umgesetzt. Damit gebe es nun endlich einheitliche Qualitätsstandards für das gesamte österreichische Gesundheitswesen.

“Jede weitere Verzögerung hätte fatale Auswirkungen auf unser Gesundheitswesen gehabt”, so Bischof: “Mit dem heutigen einstimmigen Beschluss haben sich die Länder deutlich positioniert. Vorarlberg ist somit einmal mehr Schrittmacher in der Gestaltung und Planung des österreichischen Gesundheitswesens.”

Der ÖSG ist ein neues Planungsinstrument und wird künftig die integrierte, sektorübergreifende Planung der gesamten Gesundheitsversorgung in Vorarlberg und in Österreich ermöglichen. Damit ist der Wechsel weg von der Betrachtung der Spitalsbettenzahl hin zu einer qualitätssichernden Angebotsplanung eingeleitet worden. Bischof: “”Statt reinem Betten-zählen können wir künftig alle medizinischen Ressourcen gezielt und patientengerecht einsetzen. So wird eine bedarfsorientierte, qualitativ hochwertige und gleichwertige Versorgung in ganz Vorarlberg sichergestellt.”

Mit der Umsetzung des ÖSG kann die umfassende Strukturreform weiter vorangetrieben werden – er ist ein wichtiger Meilenstein in der Gesundheitsreform. Durch die erstmalige gemeinsame Planung, Steuerung und Finanzierung der gesamten Gesundheitsversorgung von Bund, Ländern sowie Sozialversicherungen können kostenintensive und unnötige Doppelgleisigkeiten vermieden werden. Das garantiert eine bestmögliche Behandlung und Betreuung der PatientInnen.

Übergreifende Vernetzung im gesamten Gesundheitswesen

Vorrangig geht es um die Vernetzung, Abstimmung und Schwerpunktsetzung innerhalb der Spitalsversorgung sowie vor allem um die Koordination mit dem niedergelassenen Bereich. Statt wie bisher nur die Krankenhäuser isoliert zu betrachten, d.h. auf Standortebene maximale Bettenzahlen auszuverhandeln, wird künftig nach konkreten regionalen Versorgungszielen geplant. Das bedeutet, dass alle in Vorarlberg zur Verfügung stehenden Ressourcen sowohl im stationären als auch im niedergelassenen Bereich optimal eingesetzt werden können. Um dies zu erreichen, muss gleichzeitig das Schnittstellenmanagement zwischen den einzelnen Einrichtungen des Spitalswesens verbessert und die gesamte Gesundheitslandschaft verzahnt werden.

Regionale Planungskompetenz bleibt in Vorarlberg

Über den ÖSG werden nun auf Bundesebene nur mehr grundsätzliche Planungsangaben festgelegt, sodass Länder, Krankenanstaltenträger und soziale Krankenversicherungsträger im Rahmen der Detailplanung auf regionaler Ebene wesentlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten als bisher haben. Der integrative Ansatz ist eine Weichenstellung für Verlagerungen zwischen den verschiedenen Sektoren des Gesundheitswesens. Damit ist der ÖSG auch eine Basis für die Umsetzung und für weitere Schritte der Gesundheitsreform.

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