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Strenge Strafe für Diebin: Sieben Monate Gefängnis

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©Bilderbox
Feldkirch - Eine neue Richterin am Landesgericht Feldkirch bestrafte neuerliche Mitarbeiterdiebstähle hart.

Selbst der erfahrene Opferanwalt war überrascht von der vergleichsweise harten Strafe. Zu insgesamt sieben Monaten unbedingter Haft wurde eine geständige und einschlägig vorbestrafte Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch verurteilt. Die 29-Jährige gab zu, im Jahr 2013 als Mitarbeiterin von zwei Tankstellen insgesamt 6800 Euro aus Kassen gestohlen zu haben.

Eine neue Richterin des Landesgerichts verurteilte die Unterländerin zu zwölf Monaten Haft, davon vier unbedingt. Dazu kommen drei unbedingte Haftmonate aus dem Widerruf einer einschlägigen Vorstrafe, die im Oktober 2012 noch bedingt verhängt worden war. Damit beträgt die zu verbüßende Gesamtstrafe sieben Monate Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagte nimmt die drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Der Schuldspruch erfolgte wegen gewerbsmäßig schweren Diebstahls. Der Strafrahmen dafür beträgt sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Den zwei Betreibern der Unterländer Tankstellen muss die ehemalige Mitarbeiterin insgesamt 6800 Euro zurückzahlen. Bei einer der Tankstellen soll sie, so die Anklage, mit Stornierungen außerdem versucht haben, 9000 Euro zu stehlen.

„Nichts gelernt“

Eine derart strenge Strafe in einem vergleichbaren Fall von Mitarbeiterdiebstählen habe er noch nie erlebt, sagte der Opferanwalt, der die hauptgeschädigte Tankstelle vertritt. Es komme oft vor, dass Mitarbeiter von Tankstellen nach Stornierungen aus Kassen Geld stehlen würden. Selten jedoch gebe eine angeklagte Mitarbeiterin so viel zu wie im gestrigen Strafprozess. Der Nachweis für Diebstähle nach Stornierungen sei schwer zu er­bringen.

Die Richterin begründete ihre vergleichsweise strenge Sanktion vor allem damit, dass die Angeklagte „genau das Gleiche wieder gemacht“ und aus der ersten Verurteilung wegen Gelddiebstählen offenbar nichts gelernt habe.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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