Zwei Arbeitskollegen stritten, ein Dritter wollte eine Eskalation verhindern. Für die zwei Kontrahenten hatte der Streit keine rechtlichen Folgen. Für den Konfliktvermittler schon.
Vorangegangen war eine Mitarbeiterschulung, danach aßen alle gemeinsam. In dem Fußacher Gasthaus begann eine verbale Auseinandersetzung zwischen zwei Arbeitern. Als sich die beiden nicht beruhigten, forderte sie der Chef auf zu gehen, was die beiden taten. Die betrunkenen Kontrahenten blieben sich nichts schuldig, beschimpften und schrien sich gegenseitig an. Der 42-jährige Lauteracher sah seine Kollegen und fürchtete, dass die Sache eskalieren würde. Er ging ebenfalls nach draußen, schubste die Trunkenbolde auseinander und hoffte auf Ruhe. Was er nicht wollte, ist jemanden zu verletzen. Doch genau das passierte unglücklicherweise. Einer der Männer stürzte, brach sich das Kniegelenk und riss sich das Seitenband ein.
Die Staatsanwaltschaft ging zunächst davon aus, dass der großgewachsene, kräftige Lauteracher seinen Kollegen absichtlich verletzte und klagte ihn sogar wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung an. Wenigstens dieser Vorwurf wurde bei der Verhandlung vor dem Landesgericht in Feldkirch entkräftet. Was dem Helfer aber hängen blieb ist eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung. 3600 Euro bedingte Geldstrafe, eine Vorstrafe und 1000 Euro Teilschmerzengeld für den Verletzten waren die Folgen für jenen, der eigentlich nur helfen wollte. Er konsultierte den Bregenzer Anwalt Helgar Schneider, der ihm dringend empfahl sich gegen die Entscheidung zu wehren.
Das Gericht stellte zwar fest, dass es für alle so aussah als würden die beiden Gegner jeden Moment auf einander einschlagen und der Beschuldigte nur helfen wollte. Fahrlässig war aber, dass der Angeklagte nicht abwartete und ohne verbale Aufforderung den Kontrahenten einen Stoß versetzte, so die Urteilsbegründung. Mein Mandant musste schnell handeln und konnte keine zeitaufwendige Risikoanalyse durchführen, argumentiert Schneider. Zivilcourage darf nicht bestraft werden, fordert der Anwalt einen Freispruch in zweiter Instanz. Die Oberstaatsanwaltschaft in Innsbruck hat in einer Stellungnahme bereits kritisiert, dass weder Feststellungen zum Thema Nothilfe getroffen wurden noch das Thema Diversion erörtert wurde. Am 30. Juni entscheidet das Oberlandesgericht Innsbruck.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.