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Streitschlichter bekam nun recht

Feldkirch, Innsbruck - Alles begann mit einem Firmenessen in einem Fußacher Gasthaus. Zwei Arbeitskollegen gerieten in Streit und wurden vom Chef aufgefordert, das Lokal zu verlassen, was sie auch taten.

Draußen ging die Debatte weiter und die Situation drohte zu eskalieren. Die Trunkenbolde plusterten sich auf, gingen laut schreiend und gestikulierend aufeinander zu. Da griff der 42-jährige Lauteracher ein und schubste die Streithähne auseinander. Einer der Arbeitskollegen fiel unglücklicherweise hin, brach sich Kniegelenk und riss sich das Seitenband ein.Der Streitschlichter landete wegen schwerer Körperverletzung auf der Anklagebank des Landesgerichtes Feldkirch. Es kam noch ärger, er wurde sogar verurteilt.

Angefochten

Zwar glaubte ihm der Richter, dass er nur helfen und nicht absichtlich verletzen wollte. Doch um einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung, 3600 Euro Geldstrafe auf Bewährung plus 1000 Euro Teilschmerzengeld kam er nicht herum. „Es kann nicht sein, dass Zivilcourage bestraft wird“, empfahl Verteidiger Helgar Schneider, sich gegen das erstinstanzliche Urteil zu wehren. Das Erstgericht hatte dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe nicht abgewartet, ob es tatsächlich zu einer Schlägerei gekommen wäre.

Außerdem habe er verbale Aufforderungen an die Vernunft unterlassen. „Mein Mandant konnte keine zeitaufwendigen Risikoanalysen anstellen“, kontert Schneider und gewinnt. Entgegen dem Erstrichter war das Oberlandesgericht Innsbruck ebenfalls der Meinung des Verteidigers: „Weder Abwarten noch verbale Aufforderungen waren in dieser Situation notwendig.“ Zum einen ist offen, ob es im Zuge einer Schlägerei zu schlimmeren Verletzungen gekommen wäre. Zum anderen sah es für den Streitschlichter zumindest so aus, als ginge es jeden Moment zur Sache, ist das Oberlandesgericht überzeugt.

Wermutstropfen

Somit sprach die zweite Instanz den couragierten Mann von jeder Schuld und auch Sorgfaltsverletzung frei. Das Gericht erkannte, dass dem Einschreiter für sein beherztes Eingreifen zu all den Ärgernissen, die er bisher hatte, nicht auch noch ein Schuldspruch aufgebürdet werden darf. Der Freigesprochene kann nun aufatmen. Es bleibt aber ein Wermutstropfen: Einem Freigesprochenen wird vom Staat in der Regel nur ein kleiner Teil der tatsächlich entstandenen Verteidigerkosten ersetzt, dem Streitschlichter wird somit trotz des Freispruches ein großer finanzieller Schaden bleiben.

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