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Streit ums Haus: Oma verklagt Enkeltochter

Als geldgieriges Luder hat eine klagende Großmutter gestern während der Gerichtsverhandlung ihre beklagte Enkeltochter bezeichnet. Danach hat die Enkelin ihre Oma vergeblich dazu aufgefordert zurückzunehmen, was sie gesagt habe.

Vor zwei Jahren war die inzwischen konfliktreiche Beziehung der beiden Frauen noch eine harmonische gewesen. Damals hat die Pensionistin aus dem Bezirk Bludenz in ihrem Testament ihre Enkelin noch als Alleinerbin eingesetzt und der jungen Frau mit einem Übergabevertrag ihr Haus geschenkt.

Wieder Eigentümerin ihres Hauses werden

Jetzt will die klagende Oma mit dem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch durchsetzen, dass sie wieder Eigentümerin ihres Hauses wird. Den Stand der Dinge formulierte ihr Anwalt Otmar Pfeifer gestern in der ersten Verhandlung so: Die Klägerin wolle ihr Haus zurückhaben, aber die Beklagte wolle das ihr geschenkte Haus behalten.

Klagsvertreter Pfeifer meint, der von einem Rechtsanwalt verfasste Übergabevertrag sei aus mehreren Gründen ungültig. Formal ungültig sei der Vertrag zum einen deshalb, weil damit kein Notar befasst worden sei. Wenn dem so wäre, dürften Rechtsanwälte keine Verträge mehr erstellen, merkte dazu Beklagtenvertreter Rainer Welte als Anwalt der beklagten Enkelin an.

Unterschrieben, ohne Vertrag gelesen zu haben

Vertrag nicht gelesen. Außerdem sei seine Mandantin einem Irrtum unterlegen, brachte Klagsvertreter Pfeifer vor. Denn die Klägerin habe den Vertrag unterschrieben, ohne ihn zuvor gelesen zu haben. Der Übergabevertrag sieht vor, dass die Enkelin das Haus erhält und dafür etwa diese Auflagen erfüllen muss: Ihre Oma darf weiterhin in einer der Wohnungen des Hauses leben. Die Enkelin hat ihre Großmutter nötigenfalls zu betreuen und zu pflegen. Und sie hat nach dem Tod der Oma für die Kosten des Begräbnisses und des Grabes aufzukommen.

Sie würde lieber leiden, als sich von ihrer Enkelin pflegen zu lassen, sagte die Klägerin während der vorbereitenden Tagsatzung. Ihre Enkeltochter wolle in dem Haus Ferienwohnungen einrichten und damit viel Geld verdienen. Die Enkelin erwiderte darauf, sie müsse viel Geld in das Haus investieren.

Psychiatrisches Gutachten

Ungültig sei die Überschreibung des Hauses auch deshalb, brachte Pfeifer vor, weil seine Mandantin beim Vertragsabschluss nicht geschäftsfähig gewesen sei. Damit erweise der Klagsvertreter seiner Mandantin keinen guten Dienst, sagte Beklagtenvertreter Welte. Nun lässt Zivilrichterin Julia Summer ein psychiatrisches Gutachten erstellen.

(APA)

 

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