Er habe bei dem umstrittenen Deal die Fäden gezogen, so der Vorwurf. Tojner wies am Mittwoch die Vorwürfe jedoch zurück. Er sprach stattdessen von einem politischen Theater.
Tojner sei nur Berater des jetzigen Eigentümers
Der Immobilieninvestor ist vor allem aufgrund des Heumarkt-Hochhauses öffentlich bekannt geworden. Der aktuelle Shitstorm ist ihm “natürlich völlig unverständlich”, so Tojner. Er habe keinerlei wirtschaftliche Verflechtungen mit Christian Hosp, dem jetzigen Eigentümer der Wohnbauvereinigung GFW, zu der die betreffenden Wohnungen gehören. Er berate diesen nur. Hosp war von Kritikern wiederholt als “Strohmann” Tojners bezeichnet worden. Der Vorwurf lautet, das Tojner Hosp eingesetzt habe, da er laut dem Gesetz als Akteur im Baugewerbe keine gemeinnützigen Projekte übernehmen dürfe.
Kaufpreis war gesetzlich festgelegt
Tojer bekräftigte außerdem, dass der Kaufpreis von rund 6 Millionen Euro für die 3000 einheiten gesetzlich festgelegt sind. Vielmals werde dabei vergessen, “dass jede Wohnung mit rund 150.000 Euro verschuldet ist und jeder Mieter bzw. Nutzer ein Vorkaufsrecht auf die Wohnung hat”. Laut Tonjer werde dies bewusst verschwiegen, “um hier in der Sommerruhe ein politisches Theater zu provozieren und die Stadtregierung, die damit gar nichts zu tun hat, in ein schlechtes Licht zu rücken.”
Nach wie vor ist jedoch unklar, ob der private Deal zwischen den vorangegangene Eigentümer und Hosp überhaupt Rechtsgültigkeit hat. Sowohl Revisionsverband, als auch das Finanzamt bestreiten dies. Begründet wird dies unter anderem mit der fehlenden Genehmigungen und der Frage, ob nicht auch Hosp im Baugewerbe tätig ist.
Rot-Grün muss nun entscheiden
Ob einer nachträglich gestellten Genehmigung stattgegeben wird, muss nun Rot-Grün entscheiden. Die Chancen dafür dürften jedoch nicht allzu gut stehen. Die Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) hatte bereits angekündigt, der Stadregierung empfehlen zu wollen, dagegen zu stimmen. Damit wäre eine Rückabwicklung des Deals nötig. Tojner sprach heute beim Ö1-Mittagsjournal von einer “sehr komplizierten Rechtsmaterie”, einer Entscheidung wolle er nicht vorgreifen.
(APA/Red)
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